Haushaltsgeräte bei Ebay Fallstricke beim Kauf von Haushaltsgeräten

Düsseldorf · Wer keine neue Waschmaschine kaufen will, kann auf Kleinanzeigenportalen im Internet nach gebrauchter Ware suchen – und so oft viel Geld sparen. Bei solchen Schnäppchen sollten Käufer jedoch einiges beachten.

 Wer eine gebrauchte Waschmaschine von einer Privatperson kauft, sollte vorher testen, ob das Gerät noch funktioniert.

Wer eine gebrauchte Waschmaschine von einer Privatperson kauft, sollte vorher testen, ob das Gerät noch funktioniert.

Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Hochwertige Haushaltsgeräte müssen nicht teuer sein. Mit etwas Glück finden Käufer im Internet Schnäppchen. Dort gibt es zahlreiche Plattformen, auf denen Privatpersonen und Händler gebrauchte Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke und andere nützliche Haushaltshelfer anbieten. Vielen Menschen geläufig sind beispielsweise Ebay, Ebay-Kleinanzeigen oder die Nachbarschaftsplattform nebenan.de. Ebenso verbreitet sind lokale Verkaufsseiten in sozialen Netzwerken.

Prüfen, wer wirklich dahinter steckt Wer solche Plattformen nutzt, sollte darauf achten, wer die Ware verkauft und mit wem der Käufer einen Vertrag schließt – mit einem gewerblichen Händler oder einer Privatperson. Das macht einen großen Unterschied, es gelten jeweils verschiedene Verbraucherrechte.

„Beim Internet-Kauf von einem gewerblichen Händler gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In diesem Zeitraum können Kunden die Ware ohne Begründung zurückgeben.

„Kauft der Kunde bei einem privaten Verkäufer, gibt es das Recht nicht. Privatverkäufer können Verbraucherrechte wie Widerrufs- und Gewährleistungsrecht komplett ausschließen“, warnt Husemann. Dann kann der Kunde die Ware nicht zurückgeben, wenn sie Mängel hat.

Bei Ebay bieten sowohl Händler als auch Privatpersonen ihre Waren an. Während bei Ebay-Kleinanzeigen überwiegend private Verkäufer ihre Angebote inserieren – wie bei einem virtuellen Flohmarkt.

Auf Details achten Es kann sich durchaus lohnen, ein gebrauchtes Hausgerät im Internet zu kaufen. „Hier bekommen Verbraucher unter Umständen ein sparsames Modell in der besten Energieeffizienzklasse und Top-Ausstattung für wenig Geld“, erklärt Claudia Oberascher, Projektleiterin der Initiative Hausgeräte+.

Wer Waren privat innerhalb einer Stadt oder Region über Plattformen kauft, hat einen großen Vorteil: Der Käufer kann die Dinge persönlich abholen und genauer in Augenschein nehmen. Das sei gerade bei gebrauchten Geräten wichtig, erklärt Husemann. Bevor jemand Produkte endgültig entgegennimmt, sollte er deren Funktionstüchtigkeit prüfen.

Von außen sehen Käufer den Geräten oft nicht an, in welchem Zustand sie sich befinden. „Aber es gibt einige Hinweise, die darauf schließen lassen, wie intensiv sie genutzt und wie sie gepflegt wurden“, erklärt Oberascher. Eine schwarz verschmutzte Schublade für das Waschmittel deutet auf Hygienemängel hin. Ein unangenehmer Geruch kann ein Anzeichen dafür sein, dass jemand die Waschmaschine über längere Zeit falsch betrieben oder zu wenig gepflegt hat.

Oberascher empfiehlt, den Verkäufer zu fragen, wie die Geräte bisher genutzt wurden. Stand die Waschmaschine oder der Geschirrspüler bei einer Person und lief einmal pro Woche oder hat eine Großfamilie das Gerät jeden Tag mehrere Male genutzt?

Alter, Ausstattung, Energielabel Wie im Laden sind auch beim Haushaltsgeräte-Kauf im Internet Modelljahr, Energielabel und Ausstattung ausschlaggebend. „Um zusätzliche Informationen zu bekommen, können Verbraucher auf den Webseiten der Hersteller nachschauen, ob das Modell noch im Sortiment ist und die Bedienungsanleitungen herunterladen“, rät Oberascher. So lasse sich etwa die Ausstattung mit der aktueller Geräte vergleichen.

Misstrauisch sollten Käufer werden, wenn Verkäufer wichtige Informationen vorenthalten, warnt Michael Littger, Geschäftsführer des Vereins Deutschland sicher im Netz. „Das kann ein Hinweis auf einen Betrugsversuch sein.“

Es gibt bestimmte Standards bei den Verkaufsanzeigen, die die Anbieter in der Regel auch einhalten. Dazu gehören Altersangaben sowie Hinweise auf den Zustand des Produkts. Beschädigungen und Mängel müssen Verkäufer angeben.

Gute und aussagefähige Fotos sind ebenfalls Usus. „Wenn die Angaben in einer Anzeige nicht oder nur unzureichend zu finden sind, kann etwas faul sein“, warnt Littger. „Vorsicht ist auch geboten, wenn der Verkäufer Druck ausübt.“ Nach dem Motto: „Schlagen Sie lieber gleich zu, morgen kostet das Produkt das Doppelte.“

Angaben und Preise vergleichen Auch wenn bei einem Gebrauchtkauf im Internet Schnäppchen möglich sind, sollten Käufer nicht blind zuschlagen. „Am besten ist es, das Produkt vorher in einen Preisvergleichsrechner einzugeben. So findet der Käufer heraus, ob der aufgerufene Preis angemessen ist“, sagt Husemann. Gerade sehr niedrige Preise können auf unseriöse Anbieter hindeuten.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Übergabe der Ware. Während seriöse Verkäufer in der Regel kein Problem damit haben, dass Käufer Geräte abholen, versuchen Betrüger, den persönlichen Kontakt zu vermeiden. „Kein Wunder: Sie haben nichts zu übergeben, wollen nur an das Geld“, warnt Littger.

Erst die Ware und dann das Geld Um Verbraucher vor Betrugsversuchen zu schützen, ist ein Kauf auf Rechnung sinnvoll. Einige Händlerplattformen bieten zudem die Funktion „Sicheres Bezahlen“ an. Der bezahlte Betrag geht dabei nicht direkt zum Verkäufer, sondern wird bis zu zwei Wochen treuhänderisch aufbewahrt.

Hat der Kunde den Erhalt seiner Ware bestätigt, erhält der Verkäufer sein Geld. Wird die Ware nicht versandt, bekommt der Käufer den Kaufpreis über den Treuhand-Dienst zurück. „Das ist gerade bei höherpreisigen Artikeln ein guter Service“, erklärt Littger. „Er gibt den Käufern nicht nur Sicherheit, sondern auch Zeit, in Ruhe die Funktionstüchtigkeit des Produkts zu prüfen.“

(dpa)
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