Gleichstellung EU stärkt Rechte der Kunden bei Online-Käufen im Ausland

Brüssel · Verbraucher in der gesamten EU haben beim Online-Kauf künftig die gleichen Rechte wie im stationären Handel. Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission haben sich vor Kurzem auf neue Regeln geeinigt.

Diese sollen sowohl Kunden als auch Händlern helfen. Vor allem wenn sie online Waren aus anderen Ländern kaufen, sollen Kunden auf ihre Verbraucherrechte pochen können. Erstmals haben Verbraucher zudem einheitliche Rechte, wenn sie digitale Inhalte kaufen, wenn sie also etwa Musik herunterladen oder über einen Streaming-Dienst anhören.

Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Händler ein fehlerhaftes Produkt ersetzen, reparieren oder das Geld zurückzahlen müssen. Dieses Recht haben Verbraucher mindestens zwei Jahre nach dem Kauf. Bei digitalen Inhalten, die nicht funktionieren, erhalten Anbieter zunächst die Chance, das Problem zu beheben, ehe der Vertrag aufgelöst werden kann. Geräte mit digitaler Komponente – etwa ein Smart TV, also ein Fernseher mit Internetanbindung – müssen nach dem Beschluss in einem „vernünftigen Zeitraum“ auf den neusten Stand gebracht werden. Das soll die Sicherheit der Geräte gewährleisten.

(dpa)
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