Wegen Facebook zurück in den Knast

Hamm · Nach beleidigenden Einträgen auf seiner eigenen Facebook-Seite muss ein 35-jähriger Mann aus Löhne zurück ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm wertete die Äußerungen über seine ehemalige Frau als Verstoß gegen Bewährungsauflagen.

Nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung hatte der Straftäter sich nicht an ein Kontaktverbot gehalten.

Der Mann aus dem Kreis Herford war 2009 wegen versuchten Totschlags an seiner Frau zu fast sieben Jahre Haft verurteilt worden. 2014 wurde die Strafe unter Auflagen ausgesetzt. Anschließend schrieb er eine Vielzahl beleidigender Einträge. Die wertete das Gericht als bewussten Versuch, Kontakt zum Opfer aufzunehmen. Auch wenn dies nur indirekt über Angehörige oder Bekannte geschehen konnte. Außerdem sehen die Richter die Gefahr, dass der Mann erneut gewalttätig wird, da der Partnerschaftskonflikt offenbar nicht aufgearbeitet wurde. (Az.: 3 Ws 168/15).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort