Ein Blick in die Zukunft Was sich im Jahr 2019 für EU-Bürger im Internet ändern wird

Berlin · Preisobergrenzen für Telefongespräche, das Aus für die iTan-Liste und eine Sicherheitszertifizierung für IT-Produkte – im kommenden Jahr gibt es im Internet neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher.

 Beim Online-Banking müssen sich Nutzer künftig digital ausweisen.

Beim Online-Banking müssen sich Nutzer künftig digital ausweisen.

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Seit 2017 gelten in der Europäischen Union bereits einheitliche Tarife für das sogenannte Roaming im EU-Ausland, sprich die Datenweiterleitung durch fremde Netze, sowie für Telefongespräche und SMS. Im kommenden Jahr sollen auch Telefonate und Kurznachrichten aus dem Heimatland in eine andere EU-Nation einheitliche Preisobergrenzen bekommen. Wer per Handy oder Festnetz ins EU-Ausland telefoniert, soll laut Bitkom pro Gesprächsminute maximal 19 Cent zahlen. Für eine SMS dürfen nur noch sechs Cent abgerechnet werden. Die neuen Obergrenzen sollen ab 15. Mai gültig sein, allerdings muss der Rat der EU noch formal zustimmen.

Transaktionscodes auf Papier, sogenannte iTans, gehören seit langer Zeit zum Online-Banking dazu. Sie werden im kommenden Jahr abgeschafft. Ab 14. September dürfen Bankkunden keine iTan-Listen mehr nutzen. Diese Listen enthalten Nummern, die zur Authentisierung beim Online-Banking eingesetzt werden. Die Europäische Zahlungsdienstrichtlinie PSD II sehe vor, dass dazu künftig eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentisierung nötig sein wird, so Bitkom.

Diese Form der Authentisierung bieten mittlerweile viele Online-Dienstleister an. Bei dem Verfahren müssen sich Nutzer durch die Eingabe zweier unabhängiger Codes ausweisen. Das kann beispielsweise bedeuten, dass eine Seite neben dem Passwort einen zusätzlichen Code abfragt, der dem Nutzer etwa per SMS aufs Handy geschickt wird.

Zu Beginn des kommenden Jahres soll auf EU-Ebene ein Reformpaket zur Verbesserung der Cyber-Sicherheit verabschiedet werden. Unter anderem soll ein Zertifizierungssystem für IT-Sicherheit eingeführt werden. Hersteller könnten sich die Sicherheit ihrer Produkte damit auf freiwilliger Basis bescheinigen lassen lassen, erklärt Bitkom. Zertifizierte Produkte oder Dienste würden dann mit einem Sicherheitskennzeichen versehen und entweder als „niedrig“, „mittel“ oder „hoch“ eingestuft. Die Zertifikate sollen in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden und Unternehmen damit den grenzüberschreitenden Handel erleichtern.

Eine neue EU-Verordnung soll seit Anfang Dezember dafür sorgen, dass Verbraucher leichter im EU-Ausland Waren kaufen und Dienstleistungen bestellen können. So ist laut Bitkom jetzt etwa das sogenannte Geoblocking nicht mehr erlaubt. Durch Geoblocking werden Kunden, die online Waren oder Dienstleistungen bestellen wollen, aufgrund ihres Wohnsitzes unterschiedlich behandelt oder völlig von bestimmten Angeboten ausgeschlossen.

Ein Beispiel: Ein Kunde aus Deutschland möchte bei einem französischen Online-Händler eine besonders günstige Kaffeemaschine erwerben. Wenn er jedoch versucht, auf die Bestellseite zu gelangen, wird er automatisch auf eine deutsche Version der Webseite weitergeleitet, auf der die Wunsch-Maschine nicht oder nur zu einem erheblich höheren Preis verfügbar ist. Dem schiebt die neue Verordnung einen Riegel vor. Die Händler müssen aber nur den EU-weiten Verkauf anbieten, nicht die Lieferung. Im Zweifelsfall muss der Kunde den Transport selbst organisieren oder die Ware abholen.

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