Bezahlen im Netz Vorsicht bei Vorkasse im Internet

Düsseldorf · Beim Bezahlen im Netz haben Verbraucher viele Möglichkeiten. Bei der Sicherheit gibt es deutliche Unterschiede.

 Die meisten Online-Shops bieten ihren Kunden viele Bezahlmöglichkeiten an. Bei Sicherheit und Datenschutz ist jedoch Vorsicht geboten.

Die meisten Online-Shops bieten ihren Kunden viele Bezahlmöglichkeiten an. Bei Sicherheit und Datenschutz ist jedoch Vorsicht geboten.

Foto: dpa-tmn/Monique Waºstenhagen

Wer im Internet etwas kauft, muss sich Gedanken über die Bezahlung machen. Die meisten Online-Shops bieten ihren Kunden dazu verschiedene Möglichkeiten an. Nicht alle sind jedoch sicher: Bei einigen haben Verbraucher nur wenig Chancen, ihr Geld zurückzuholen, falls sie Opfer von Betrügern geworden sind.

Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät dazu, niemals Vorkasse zu nutzen. Dabei überweist der Kunde zunächst den Geldbetrag auf das Konto des Verkäufers. Erst wenn dieser die Zahlung verbucht hat, versendet er die Ware. So zumindest die Theorie. Erhält der Kunde seine Bestellung nicht, hätte er bei anderen Bezahlmöglichkeiten zumindest die Chance, sein Geld unkompliziert zurückzufordern: „Beim Kauf auf Lastschrift kann ich das Geld zurückholen, wenn etwas nicht stimmt. Beim Kauf auf Rechnung bezahle ich nichts, wenn nichts ankommt“, so Tryba. Wurde hingegen per Vorkasse bezahlt, bekämen Verbraucher meist nur schwer ihr Geld zurück.

Rechnung und Lastschrift seien also aus guten Gründen die Favoriten beim Bezahlen im Netz. Mehr als die Hälfte der Zahlungen in Online-Shops weltweit gehen laut einer Studie des EHI Retail Institutes auf diese zurück. Auch Kreditkarten seien mit rund zwölf Prozent recht verbreitet. Tryba stellt jedoch klar: „Bezahlen mit der Kreditkarte ist eigentlich auch ein Kauf auf Vorkasse.“ Einige Kreditinstitute würden zwar eine Art Garantie anbieten, falls es etwa Probleme bei der Lieferung gibt. „Das ganze Verfahren ist für den Verbraucher jedoch sehr kompliziert“, sagt Tryba.

Bei den Bezahldiensten liegt Paypal laut EHI-Studie mit knapp 18 Prozent vorne. Mit weitem Abstand folgen Sofort (ehemals Sofortüberweisung), Amazon Pay sowie weitere Anbieter, deren Nutzung jedoch nur minimal ausfalle.

Laut Tryba handele es sich streng genommen auch bei Anbietern wie Giropay, Paydirekt oder Sofort um Vorkasse: Über diese Bezahldienste loggt man sich für eine Überweisung bei seiner Bank ein. Einige Bezahlsysteme bieten zwar einen Käuferschutz als eine Art Geld-zurück-Garantie an. Dieser könne dem Experten zufolge auch bei Direkt-Überweisungen das Käuferrisiko minimieren. Er greife in der Regel, wenn Bestelltes nicht geliefert wurde, fehlerhaft oder defekt ist. Fast immer gebe es dabei aber Ausnahmen und Fristen, auf die Verbraucher achten müssen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert auch, dass Datenschutzerklärungen der Bezahldienste häufig nicht konkret und unverständlich seien. Das habe sich in einem Test unter sechs gängigen Anbietern herausgestellt. Außerdem arbeiteten die Dienste oft nicht datensparsam. Teilweise würden die erhobenen Daten sogar mit Dritten geteilt.

Bei einigen Bezahlmöglichkeiten müssen Verbraucher auch Gebühren zahlen. Der Gesetzgeber schreibt Betreibern von Online-Shops jedoch vor, mindestens eine dem Kunden zumutbare Gratis-Zahlart anzubieten. Direkt-Überweisungen, bei denen Verbraucher einem Dritten kurzzeitigen Zugriff auf ihr Bankkonto gewähren und in den Abruf von Kontodaten einwilligen müssen, gehören nicht dazu. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden (Az.: 2-26 O 458/14).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort