Vorsicht bei unseriösen Abmahnungen

Berlin · Wer im Netz Lieder und Filme illegal herunterlädt oder verbreitet, bekommt eventuell Post vom Anwalt. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt, erklärt das Rechtsportal "iRights.info", das sich mit Rechtsthemen in der digitalen Welt befasst.

So kann es auch passieren, dass eine Abmahnung versehentlich an Unbeteiligte geht oder dass Abzocker schlicht auf der Jagd nach schnellem Geld sind.

Empfänger sollten das Schriftstück daher zuerst genau lesen: In der Regel wird darin zum Beispiel genau aufgeführt, wann man angeblich welche Rechtsverletzung begangen hat. Ist das nicht der Fall, ist das ein mögliches Zeichen für einen unseriösen Absender. Gibt es genaue Angaben, überprüfen Empfänger am besten, ob sie diese überhaupt begangen haben können oder ob sie zu dem fraglichen Zeitpunkt zum Beispiel im Urlaub waren.

Auch auf eine definitiv unberechtigte Abmahnung müssen Empfänger aber reagieren und dem Abmahner schriftlich mitteilen, warum die Vorwürfe falsch sind. Die Unterlassungserklärung, die zu jeder Abmahnung gehört, sollten sie dann aber nicht unterschreiben. Wer sich unsicher mit der Antwort ist, solle Rat von einem Anwalt oder bei den Verbraucherzentralen einholen.

Solche Profis helfen auch Verbrauchern, die zu Recht abgemahnt wurden. Zahlen müssen sie für ihre Rechtsverletzung zwar fast immer. Professionelle Beratung kann aber zumindest dafür sorgen, dass die geforderte Summe niedriger ausfällt. Zudem hilft sie beim Umformulieren der Unterlassungserklärung, die in der Regel zu weit gefasst sei.

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