Verbraucherschützer warnen Amtliche Dokumente im Netz zu ordern, kann teuer werden

Düsseldorf  · Nutzer sollten vorsichtig sein, wenn sie Amtsdokumente im Internet beantragen. Wer nicht aufpasse, zahle schnell doppelt, warnt die Verbraucherzentrale.

 Viele amtliche Dokumente lassen sich auch online anfordern.

Viele amtliche Dokumente lassen sich auch online anfordern.

Foto: dpa/Daniel Naupold

(ath) Um offizielle Amtsdokumente wie etwa eine Geburtsurkunde oder ein Führungszeugnis zu beantragen, ist der Gang in die örtlichen Behörden längst nicht mehr notwendig. Die meisten Papiere können mittlerweile auch bequem online beantragt werden. 

Die Verbraucherzentrale warnt allerdings vor zweifelhaften Angeboten im Netz. Laut ihrer Aussage werben einige Dienstleister damit, die gewünschten Dokumente zu organisieren und die erforderlichen Anträge an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. In Wirklichkeit erhielten Kunden jedoch lediglich ein Informationsblatt mit Hinweisen, wie sie die Dokumente bei der zuständigen Behörde selbst beantragen könnten.

Es sei bei vielen Anbietern nicht eindeutig ersichtlich, dass lediglich ein Ratgeber, nicht aber die eigentlichen Dokumente zur Verfügung gestellt würden, so die Verbraucherzentrale. Kunden würden dann für die Dienstleistung doppelt zahlen – einmal die Bearbeitungsgebühr bei der Auftragserteilung und ein zweites Mal für die eigentliche Leistung beim Amt, erklärt die Zentrale.

Ein solcher Online-Anbieter sei beispielsweise amtsweg.com. Die Internetseite sei überdies kaum von einer offiziellen Behördenseite zu unterscheiden. Den Marktwächtern, einem Projekt der Verbraucherzentralen, liegen außerdem laut eigener Aussage Beschwerden über die Seiten grundbuchamt.com, esta-pro.org, eta-canada.com und strassenverkehrsamt.de vor. Auch hier erwarteten den Nutzer nur ein Ratgeber und eine Rechnung.

Besonders ärgerlich daran sei, dass die Informationen vom Bundesjustizamt auch kostenlos zur Verfügung gestellt würden. Dort finden Nutzer auch die wichtigsten Links, über die sie offizielle Dokumente beantragen können.

Die Verbraucherzentrale rät Nutzern, immer zuerst zu prüfen, ob die Gemeinde oder die Stadt, bei der ein Dokument beantragt werden soll, nicht selbst eine entsprechende Online-Dienstleistung anbiete. In der Regel koste ein Antrag im Netz nicht mehr als auf dem Amt, erklären die Verbraucherschützer. Sollten dennoch Gebühren verlangt werden, müsse erkennbar sein, wofür. Um sicherzugehen, dass es sich um die offizielle Seite der Behörde handele, sollten Verbraucher stets einen Blick in das Impressum werfen.

Wer eine Rechnung oder gar eine Mahnung erhalte, soll laut Verbraucherzentrale nicht sofort zahlen, sondern Widerspruch einlegen. Habe die entsprechende Internetseite etwa verschleiern wollen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, ließe sich der Kaufvertrag unter Umständen aufheben.

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