Vorinstallierte Software ist legal

Luxemburg · Der Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine unlautere Geschäftspraxis. Dies entschieden die Richter gestern in Luxemburg .

Ein Mann hatte 2008 in Frankreich einen Sony-Laptop mit Windows und anderen Programmen gekauft, den Nutzungsbedingungen aber nicht zugestimmt und von Sony das Geld für die Software zurückverlangt. Da er die Programme nicht nutzen wolle, solle die Summe dafür vom Kaufpreis abgezogen werden. Der Hersteller lehnte ab, der Käufer zog vor Gericht. Das oberste Gericht Frankreichs hatte den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten. Er entschied aber nicht über den Rechtsstreit an sich.

Weil viele Kunden ein sofort nutzbares Gerät bevorzugten, der Händler den Käufer über die Programme informiert habe und Sony die Rücknahme angeboten habe, müsse der Verkauf keine unlautere Geschäftspraxis sein, entschied der EuGH (AZ.: C-310/15). Die genauen Umstände habe das nationale Gericht zu prüfen.

Die meisten Computer werden mit vorinstalliertem Betriebssystem angeboten. Der Käufer habe gewusst, dass es das Modell nicht ohne Software zu kaufen gab. Ob er dennoch in seiner Kaufentscheidung beeinträchtigt wurde, müsse das französische Gericht ebenfalls klären. Der Mann habe auch ein ähnliches Modell eines anderen Herstellers ohne Software wählen können. Dass es beim gekoppelten Angebot von Computer und Software keine Preisangaben für einzelne Programme gibt, sieht der EuGH nicht als irreführend.

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