Vorfahrt für den Datenschutz

Saarbrücken · Immer mehr Nutzer buchen ihren Urlaub über das Internet. Das ist zwar praktisch, birgt aber auch einige Gefahren. Auf ihrer Internetseite klärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über Fallen auf und gibt Tipps.

 Reisen werden immer häufiger online gebucht. Wer seinen Urlaub übers Internet organisiert, muss den Anbieter jedoch genau prüfen, empfehlen Verbraucherschützer. Foto: Fotolia

Reisen werden immer häufiger online gebucht. Wer seinen Urlaub übers Internet organisiert, muss den Anbieter jedoch genau prüfen, empfehlen Verbraucherschützer. Foto: Fotolia

Foto: Fotolia

Anstatt stundenlang Urlaubskataloge zu wälzen oder sich im Reisebüro beraten zu lassen, entscheiden sich immer mehr deutsche Internetnutzer für den vermeintlich günstigeren Weg: den Traumurlaub per Mausklick. So buchen rund 34 Millionen Deutsche ihren Urlaub auf Online-Reiseportalen, wie aus einer Studie des Branchenverbands Bitkom hervorgeht. Doch unter seriöse Reiseanbieter mischen sich im Internet auch Online-Betrüger. Deswegen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihren Internetseiten einige Regeln und Tipps zum Thema Online-Reiseplanung zusammengestellt.

Wer erbringt die angebotene Reiseleistung und haftet im Ernstfall für Mängel? Diese Informationen sollten Nutzer problemlos auf dem Internetauftritt des Veranstalters finden können. Doch auch ob der Anbieter in Deutschland oder im Ausland sitzt, spiele eine große Rolle. Denn seine Ansprüche im Ausland durchzusetzen, könne bei unterschiedlicher Rechtslage zuweilen eine schwierige Angelegenheit sein, mahnt die Verbraucherzentrale.

Um vor Ort keinen Schrecken zu bekommen, weil im Hotel plötzlich keine Reservierung vorliegt, sollten Reisende vor der Buchung genau kontrollieren, ob alle Daten und wesentlichen Merkmale mit dem Angebot im Internet übereinstimmen. Darunter zählen etwa Unterbringung und Verpflegung, Reiseroute, das Transportmittel oder der Reisepreis. Mit Hilfe von Satellitenkarten und Einträgen in Internetforen oder Bewertungsportal können Nutzer außerdem überprüfen, ob das gebuchte Hotel unter der angegebenen Adresse überhaupt existiert.

Reisebuchungen im Internet können zur Kostenfalle werden, wenn Anbieter Sonder- oder Zusatzleistungen berechnen, die der Kunde nicht gebucht hat. Deshalb gelte es, Preisangaben genau auf Verständlichkeit und Richtigkeit überprüfen. Die Kosten für mögliche Sonder- oder Zusatzleistungen müssen in jedem Fall angegeben sein.

Reiseveranstalter müssen ihren Kunden immer mindestens zwei verschiedene und vor allem sichere Zahlungswege bieten, etwa die der Überweisung oder des Lastschriftverfahrens. Auch müssen Nutzer die Möglichkeit haben, ihre Daten verschlüsselt zu übertragen. Generell sollten Reisende bei der Weitergabe ihrer persönlichen Daten vorsichtig sein, um Missbrauch vorzubeugen: Reiseveranstalter dürfen nur jene Daten erheben, die in einem direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Buchung stehen. Will der Anbieter mehr wissen als unbedingt nötig, ist Misstrauen angebracht, erklärt die Verbraucherzentrale.

verbraucherzentrale.de

/tipps-fuer-die-online-

reiseplanung

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort