Vor dem Landgericht Hamburg Krankenschein per Mausklick landet nun vor Gericht

Bad Homburg · Das Angebot verstößt unter anderem gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen, kritisiert die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.

 Der Krankenschein per Whatsapp steht in der Kritik. Die Wettbewerbszentrale klagt gegen die Plattform AU-scheine.de.

Der Krankenschein per Whatsapp steht in der Kritik. Die Wettbewerbszentrale klagt gegen die Plattform AU-scheine.de.

Foto: dpa/Patrick Pleul

() Schnell und einfach mit wenigen Klicks zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein), ohne einen Arzt persönlich aufzusuchen, verspricht der Anbieter au-schein.de. Doch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat gegen das Unternehmen vor dem Landgericht Hamburg Klage eingereicht (Az.: 406 HKO 165/19).

Die Wettbewerbszentrale hatte unter anderem beanstandet, dass das Unternehmen für sein Angebot werbe. Laut Wettbewerbszentrale sei das ein Verstoß gegen Paragraf 9 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG): „Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).“

Juristen bezweifelten zudem, ob der AU-Schein den arbeitsrechtlichen Anforderungen genüge. Die Wettbewerbszentrale lasse in diesem Grundsatzverfahren unter anderem die Behauptung, die AU-Schein seien 100 Prozent gültig, gerichtlich überprüfen, erklärt Christina Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Schließlich verließen sich Arbeitnehmer auf diese Angaben. Auch Arbeitgeber müssten wissen, „ob eine solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den erforderlichen Beweiswert hat.“

Seitens au-schein.de sei keine Unterlassungserklärung abgegeben worden, erklärt die Wettbewerbszentrale. Daher sei Klage eingereicht worden.

Der Geschäftsführer des Online-Unternehmens, Can Ansay, widersprach den Vorwürfen: „Wir stellen rechtsgültige Bescheinigungen aus, mit Originalunterschrift eines Arztes.“ Es gebe keinen Unterschied zu Krankenscheinen, die bei einem Arztbesuch ausgestellt würden.

Seit Dezember letzten Jahres hat au-schein.de nach eigenen Angaben über 20 000 Krankenscheine ausgestellt. Arbeitnehmer könnten sich bei Erkältung, Regelschmerzen, Rückenschmerzen, Stress, Blasenentzündung, Migräne und Magen-Darm-Grippe krankschreiben lassen. Der Schein wird per Whatsapp als PDF-Datei verschickt, nachdem der Patient einen Fragebogen ausgefüllt hat.

Bereits im Juli dieses Jahres hat das Landgericht München der Online-Versicherung ottonova untersagt, für Fernbehandlungen zu werben. (Az.: 33 O 4026/18). Der Anbieter hatte mit Therapieempfehlungen und Diagnosen per App geworben. Obwohl der Ärztetag 2018 das Fernbehandlungsgesetz gelockert habe, gelte weiterhin das Werbeverbot nach Paragraf 9 des HWG, urteilten die Münchner Richter.

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