Stärkung von Rechten für Mieter Vermieter muss Telefonanschluss reparieren lassen
Berlin · Beim Abschluss des Mietvertrages müssen Telefonanschluss und Telefonleitung in Ordnung sein. Wenn der Anschluss nicht funktioniert, ist der Vermieter dazu verpflichtet, ihn auf eigene Kosten reparieren zu lassen.
11.02.2019
, 20:26 Uhr
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 17/18). In Deutschland beziehen die meisten Menschen ihr Internet über den Telefonanschluss.
Das Gerichts stellte klar: Der Telefonanschluss sei Sache des Vermieters. Ein funktionierender Telefonanschluss gehöre zum Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen. Befindet sich ein Anschluss in der Wohnung, schulde der Vermieter dem Mieter einen funktionierenden Anschluss.