Stärkung von Rechten für Mieter Vermieter muss Telefonanschluss reparieren lassen

Berlin · Beim Abschluss des Mietvertrages müssen Telefonanschluss und Telefonleitung in Ordnung sein. Wenn der Anschluss nicht funktioniert, ist der Vermieter dazu verpflichtet, ihn auf eigene Kosten reparieren zu lassen.

Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 17/18). In Deutschland beziehen die meisten Menschen ihr Internet über den Telefonanschluss.

Das Gerichts stellte klar: Der Telefonanschluss sei Sache des Vermieters. Ein funktionierender Telefonanschluss gehöre zum Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen. Befindet sich ein Anschluss in der Wohnung, schulde der Vermieter dem Mieter einen funktionierenden Anschluss.

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