Vergleichsportale sollen transparenter werden

München · Preisvergleichsseiten im Internet bieten vermeintlich neutrale Informationen. Was viele Nutzer nicht wissen: Die Portale kassieren Provisionen von den Firmen, deren Produkte sie vermitteln. Das müssen sie künftig deutlich machen.

Das Preisvergleichsportal Check24 arbeitet wie ein Makler. Darauf muss das Internetunternehmen seine Nutzer künftig hinweisen.

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Das Landgericht München hat dem Preisvergleichsportal Check24 größere Transparenz verordnet. Das Münchner Internet-Unternehmen muss seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert - und somit auch Provisionen von den Firmen kassiert, deren Produkte Check24 vertreibt. Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi verkündete das Urteil nach einem mehrmonatigen Zivilprozess.

Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute , der 11 000 Versicherungsmakler vertritt und Check24 unlauteren Wettbewerb vorwarf. Das Unternehmen trete auf seiner Webseite bislang wie ein neutraler Dienstleister auf, der die billigsten Preise heraussuche. Die Information, dass Check24 als Online-Makler tätig ist und ebenso wie ein normaler Vertreter Provisionen kassiere, könnten bislang aber nur Nutzer finden, die aktiv auf der Webseite danach suchen.

Nur bedingte Beratungspflicht

"Das ist ein Stück Irreführung", klagte Verbandspräsident Michael HeinzUnd auch das Landgericht sieht darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Mitteilungspflichten. Die Informationen müssten dem Nutzer so präsentiert werden, "dass er nicht erst danach suchen muss", erklärte Richterin Clementi. Die Versicherungskaufleute erwarten nun, dass auch die restlichen Vergleichsportale die Vorgaben des Urteils umsetzen.

Doch gaben die Richter den Klägern keineswegs in allen Punkten recht. So klagte der Verband in dem Prozess, dass Check24 die umfassenden Beratungspflicht missachte, die für Versicherungsvertreter gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer schlecht Deutsch spreche, könne aus Versehen schon mal eine Gebäude-Versicherung abschließen statt einer Hausrat-Versicherung, argumentierte ein Anwalt.

Die Richter stellten klar, dass die gesetzlichen Beratungspflichten auch im Internet gelten. Sie gehen aber davon aus, dass Online-Kunden wissen, was sie tun. Darum muss Check24 bei der Vermittlung von Kfz-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen die Nutzer nur in einzelnen Punkten besser informieren.

Aufgrund dieser Konzessionen zeigt sich das Unternehmen in einer ersten Stellungnahme mit dem Urteil zufrieden. Das Geschäftsmodell sei nicht gefährdet, sagt Geschäftsführer Christoph Röttele. "Wir können mit dem Urteil leben." Beide Seiten wollen aber in den kommenden Wochen prüfen, ob sie gegebenenfalls in Berufung gehen.