Verbraucherzentrale Jeder Dritte hat Probleme mit seinem Internetanschluss

Düsseldorf · Bei vielen Nutzern kommt nicht so viel Internetleistung an, wie ihnen versprochen wurde. Manche Anwender können sogar nur zwei Prozent der versprochenen Leistung nutzen, hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband herausgefunden.

 Viele Nutzer erhalten nicht die Internetgeschwindigkeit, die ihnen vom Anbieter zugesichert wurde.

Viele Nutzer erhalten nicht die Internetgeschwindigkeit, die ihnen vom Anbieter zugesichert wurde.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Dabei werben Internetanbieter für ihre Tarife gerne mit den schnellstmöglichen Verbindungen. „Bis zu“ stehe oft klein neben den beeindruckenden Zahlen, halten die Verbraucherschützer fest. Doch wer abseits der gut erschlossenen Gebiete wohne, bekomme dann mitunter nur einen Bruchteil der Übertragungsgeschwindigkeit geliefert.

Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen müssen Kunden vor Vertragsschluss über die normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsrate informieren, erklärt die Verbraucherzentrale. Dazu führen viele Internetanbieter Vorprüfungen durch. Kunden müssen sich aber darauf verlassen, dass realistische Ergebnisse erfasst und mitgeteilt werden. Vor dem Vertragsabschluss versprochene Internetgeschwindigkeiten vom Anbieter sind Vertragsbestandteil und müssen daher auch erfüllt werden, so die Verbraucherschützer.

Wer bereits einen Vertrag abgeschlossen habe, könne die Qualität seines Internetanschlusses überprüfen. Der Anbieter biete selbst einen Geschwindigkeitstest an. Da jeder Anbieter die Internetgeschwindigkeit anders berechne, seien diese Tests weder einheitlich noch objektiv, erklärt die Verbraucherzentrale. Eine Alternative stellen die Angebote der Bundesnetzagentur dar. Auf der Internetseite breitbandmessung.de können Nutzer kostenlos ihre tatsächliche Datenübertragungsrate messen, kontrollieren, protokollieren und mit der im Vertrag festgelegten Rate vergleichen. Die Tests der Bundesnetzagentur gibt es auch als App für Android und iOS.

Eine langsame Verbindung oder dauerhafte Störungen können dazu führen, dass der Internetvertrag außerordentlich gekündigt werden könne, erklärt die Verbraucherzentrale. Die Störungen müssen jedoch detailliert nachgewiesen werden. Nutzer müssen dem Anbieter jedoch zunächst die Möglichkeit geben, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, sprich die versprochene Internetleistung zu liefern. Ändert sich nach wiederholter Aufforderung nichts, können Kunden fristlos kündigen und gegebenenfalls sogar Schadensersatz verlangen, so die Verbraucherschützer.

Weitere Details erfahren Nutzer auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. Um den Artikel zu finden, müssen sie im Bereich „Digitales“ nur den Suchbegriff „Anschluss“ eingeben.

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