Verbraucherschutz warnt vor Abo-Fallen

Düsseldorf · Augen auf beim Einloggen ins E-Mail-Postfach: Manche Anbieter versuchen dabei, Nutzern des Gratis-Dienstes die kostenpflichtige Variante zu verkaufen. Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, bei solchen Einblendungen und Angeboten auf dem Weg zum Mail-Postfach die Beschriftung von Schaltflächen und Links sorgfältig zu lesen, weil ein vorschneller Klick zu einem Kauf führen könnte.

"Wer aus Versehen darauf geklickt hat, sollte auf jeden Fall rechtzeitig kündigen", rät der Rechtsanwalt. Verbraucher hätten hier ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Oft versuchen Anbieter, die kostenpflichtige Variante ihres Mail-Dienstes über einen kostenlosen Test an den Mann zu bringen. Diese Phase geht allerdings nach einem Monat automatisch in ein Abo mit monatlicher Gebühr über. Fraglich ist dabei oft die Präsentation des Angebots: Während die Schaltfläche zum Annehmen des Angebots groß ist, findet sich der kleine Ablehnen-Link, der weiter zum Postfach führt, versteckt unten auf der Seite. "Wenn man so etwas sieht, sollten die Alarmglocken klingeln", sagt Verbraucherschützer Bradler. Solche Testangebote, die in ein kostenpflichtiges Abo münden, erhalten Nutzer auch zu besonderen Anlässen - beispielsweise an Geburtstagen, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Weil die Bestätigung eines kostenpflichtigen Abos oft per Mail kommt, raten die Verbraucherschützer grundsätzlich dazu, alle Nachrichten des Anbieter sicherheitshalber zu lesen.

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