Verbraucherschützer warnen vor gefälschten Abmahnungen

Berlin/Mainz · Internetnutzer müssen derzeit verstärkt mit gefälschten Abmahnschreiben per E-Mail rechnen, die Schadensersatz für Urherberrechtsverletzungen fordern. In den Mails wird behauptet, dass der Nutzer Porno-Seiten im Netz aufgerufen hat.

Empfänger sollten auf die unseriösen Mitteilungen, die eine "Strafzahlung" in der digitalen Währung Bitcoin verlangen, weder antworten noch Links oder Anhänge öffnen, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Am besten werden solche Mails gleich gelöscht.

Dass die Namen seriöser Anwaltskanzleien in den Mails auftauchen, sollte Empfänger nicht verunsichern. Diese Adressen würden von den Betrügern missbraucht. Ohnehin seien Abmahnungen per Mail unüblich: Diese kommen in aller Regel per Post oder Fax.

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