Verbraucherschützer warnen vor dubiosen Rechnungen
Berlin · Landen im E-Mail-Postfach plötzlich Rechnungen oder Vertragsunterlagen für Dinge, die man gar nicht bestellt hat, müssen Betroffene unverzüglich handeln. Dann sollten sie sowohl Anzeige bei der Polizei erstatten als auch jeder einzelnen Rechnung und Mahnung widersprechen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
24.05.2016
, 19:13 Uhr
Händler müssten im Streitfall zwar nachweisen, dass ein Vertrag wirksam geschlossen wurde. Aber nur wer den Forderungen widerspricht, beugt auch Einträgen bei der Schufa und anderen Auskunfteien vor.