Verbraucherschützer verklagen Whatsapp

Berlin · Im August hat der Kurznachrichtendienst Whatsapp seine Datenschutzbestimmungen geändert. Auf Basis dieser Änderungen leitet das Unternehmen Nutzerdaten an den Mutterkonzern Facebook weiter. Verbraucherschützer wollen dieses Vorgehen stoppen. Nun verklagen sie den US-Konzern.

 Im Jahr 2014 hat Facebook den Kurznachrichten-Dienst Whatsapp übernommen. Foto: Pleul/dpa

Im Jahr 2014 hat Facebook den Kurznachrichten-Dienst Whatsapp übernommen. Foto: Pleul/dpa

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Deutsche Verbraucherschützer ziehen in ihrem Streit mit Whatsapp nun vor Gericht. Wegen der angekündigten Weitergabe der Telefonnummern von Nutzern an Facebook hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vor dem Landgericht Berlin Klage gegen Whatsapp eingereicht. Auf der Basis der seit vergangenem August geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen sammele und speichere das Unternehmen teils widerrechtlich Daten von Verbrauchern und gebe diese an Facebook weiter, erklärten die Verbraucherschützer .

Facebook hatte im vergangenen November nach dem Einschreiten von Datenschützern und einer Abmahnung durch den VZBV die Weitergabe und Nutzung von Daten europäischer Whatsapp-Nutzer an den Mutterkonzern ausgesetzt. Der vorläufige Stopp solle Behörden die Möglichkeit geben, ihre Sorgen vorzubringen. Facebook wolle diese dann abwägen, erklärte das weltgrößte Online-Netzwerk damals.

Whatsapp hat über eine Milliarde Nutzer. Der Konzern hatte Ende August angekündigt, künftig die Telefonnummer der Nutzer an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig Whatsapp genutzt wird. Dadurch sollten Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.

Der VZBV betonte, die Weitergabe der Daten geschehe unabhängig davon, ob die Anwender ein Facebook-Nutzerkonto haben oder nicht. Es sei besonders kritisch, dass auch Nummern von Verbrauchern, die lediglich im Telefonbuch der Whatsapp-Kunden gespeichert sind, an die gesamte Unternehmensgruppe gingen.

Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer nun zum einen erreichen, dass die bereits weitergeleiteten Daten gelöscht werden. Außerdem seien insgesamt acht Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen beanstandet worden, die Whatsapp künftig unterlassen soll. Der Kurznachrichten-Dienst behalte sich beispielsweise das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen. "Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen", erklärt Carola Elbrecht, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Darauf hätten zahlreiche Verbraucher vertraut. "Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten."

Ein Whatsapp-Sprecher erklärte, die geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen stünden mit dem anwendbaren Recht im Einklang. "Sie geben den Anwendern eine klare und einfache Erklärung, wie der Dienst funktioniert und außerdem eine Entscheidung darüber, wie die Daten verwendet werden."

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