Verbraucherschützer raten zur Klage gegen Parship

Hamburg · () Wer einen Vertrag bei der Online-Partnervermittlung Parship abschließt und innerhalb von 14 Tagen wieder kündigt, muss in vielen Fällen trotzdem Geld zahlen, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer halten das für unzulässig und raten Betroffenen zur Klage. Parship verlange von seinen Kunden bei einer Kündigung innerhalb der Widerrufsfrist von zwei Wochen einen Wertersatz für Kontakte, die bis dahin aufgenommen wurden, sowie für einen Persönlichkeitstest. Die Spanne der Forderungen reiche von kleineren Beträgen bis hin zu höheren Summen von mehreren hundert Euro. Laut Verbraucherzentrale Hamburg sind die Kosten überhöht; zulässig sei nur ein weitaus geringerer Werteersatz.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort