Online-Zahlungsdienste Verbraucherschützer raten, Online-Käufe per Rechnung zu zahlen

Bonn · Paypal, Kreditkarte, Überweisung, Rechnung – die Zahlungsmöglichkeiten im Internet sind vielfältig, aber nicht alle bieten den gleichen Schutz für Kunden.

 Bevorzugter Online-Zahlungsdienst

Bevorzugter Online-Zahlungsdienst

Foto: SZ/Müller, Astrid

Zudem bietet nicht jeder Online-Shop alle Dienste an. Händler müssten spätestens zu Beginn der Bestellung auf ihrer Webseite angeben, welche Zahlungsmöglichkeiten der Käufer hat, erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Wer beim Online-Einkauf auf Nummer sicher gehen will, dem raten die Verbraucherschützer zur Rechnung oder Lastschrift. Dabei gehe der Kunde kein Risiko ein. „Eine Rechnung wird erst gezahlt, wenn die Ware eingetroffen ist“, erklärt der vzbv. Eine Einzugsermächtigung könnten Kunden binnen acht Wochen widerrufen und die Bank buche das Geld zurück. Bei Überweisungen und Kreditkartenzahlungen sehe das anders aus: Kunden bezahlen ihren Einkauf vorab. Wenn die Ware nicht gefällt oder einen Fehler hat, werde es mühsam, das Geld zurückzufordern, erklären die Verbraucherschützer. „Nachnahmesendungen minimieren zwar das Risiko, aber sie können vor Betrügereien nicht schützen.“ Denn der Käufer wisse beim Empfang einer Sendung nicht, was wirklich im Paket ist.

Online-Bezahlsysteme wie Paypal haben bei Verbrauchern einen hohen Vertrauenskredit. Laut einer Umfrage der Universität Regensburg bevorzugen 57 Prozent der Kunden den Bezahldienst Paypal. Auf Platz zwei folge die Rechnung. Paypal, einst eine Tochter des Ebay-Konzerns, hatte nach eigenen Angaben im ersten Quartal dieses Jahres weltweit über 325 Millionen aktive Nutzer. Bei diesem Verfahren vermeiden Kunden den direkten Kontakt mit dem Händler. Da die Abrechnung über den Dienstleister läuft, erfährt er die Kontodaten der Käufer nicht. Bei Online-Bezahlsystemen muss der Kunde aber sicherstellen, dass Betrüger keinen Zugriff auf sein Konto beim Zahlungsdienstleister bekommen. Bei Systemen wie sofortueberweisung.de melden sich Kunden mit den Zugangsdaten ihres Onlinekontos auf der Webseite an. Zwar unterliegen diese Seiten der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, doch der vzbv ist trotzdem nicht davon angetan. Das Verfahren gebe schließlich den Blick auf sensible Kontodaten frei.

Bis Ende 2018 fiel die Wahl des Bezahldiensts bei vielen Kunden nach der einfachen Regel: Das billigste gewinnt. Heute dürfen Online-Händler europaweit aufgrund der neuen Zahlungsdienstrichtlinie Payment Services Directive 2 keine Zusatzkosten bei Kartenzahlungen verlangen. Ende 2018 entschied das Landgericht in München, auch bei Kunden von Online-Bezahldiensten wie Paypal dürften keine Extrakosten mehr anfallen (Az.: 17 HK O 7439/18). Paypal verbietet in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Händlern Entgelte von Kunden zu verlangen.

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