Urteil über Datenspeicherung verschoben

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag das Verfahren über die Klage des Kieler Piratenpartei-Politikers Patrick Breyer gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt. Der Datenaktivist will dem Bund verbieten lassen, IP-Adressen von Besuchern von Webseiten des Bundes über die Dauer der Nutzung hinaus speichern zu dürfen.

(Az.: VI ZR 135/13). Die IP-Adresse ist eine Ziffernfolge, über die Computer und damit letztlich auch ihre Besitzer im Internet identifiziert werden können. Vor einer Entscheidung wollen die Karlsruher Richter zunächst vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei juristische Fragen klären lassen, in denen es um Details der EG-Datenschutzrichtlinie geht.

Breyer wirft Bundesbehörden wie etwa dem Bundesinnenministerium vor, mit der Speicherung der Surfdaten gegen das Telemediengesetz (TMG) zu verstoßen. Der BGH will nun von den Richtern des EuGHs wissen, ob IP-Adressen überhaupt als "personenbezogene Daten" gelten, weil dem Bund selbst keine Informationen vorliegen, die eine Identifizierung des Klägers anhand der IP-Adressen ermöglicht hätten. In der zweiten Frage geht es um die Bewertung einer Vorschrift zur Datenerhebung nach dem deutschen Telemediengesetz im Verhältnis zur EG-Datenschutzrichtlinie.

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