Gerichtsurteil Apple muss Erben Zugang zu Speicherdienst iCloud gewähren

Münster · Apple muss den Erben eines verstorbenen Nutzers des Online-Speicherdienstes iCloud Zugang zu dem Dienst gewähren. Das hat das Landgericht Münster entschieden (Az.: 014 O 565/18). Die Erben hoffen, so herauszufinden, wie es zum Tod des Familienvaters aus dem Münsterland kam.

Nach Angaben der Rechtsanwälte, die die Familie vor Gericht vertreten haben, starb der Apple-Nutzer und Familienvater während einer Reise im Ausland. Apple habe den Wunsch der Angehörigen, Zugang zu den in der iCloud gespeicherten Daten zu erhalten, außergerichtlich abgelehnt. Apple wollte den Fall nicht kommentieren. Experten wiesen aber darauf hin, dass der iPhone-Konzern in der Vergangenheit auch ohne Gerichtsverfahren in ähnlich gelagerten Fällen den Erben Zugang zu iCloud-Daten von Verstorbenen ermöglicht habe.

Im vergangenen Juli hatte der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich entschieden, dass auch persönliche Inhalte im Netz grundsätzlich an die Erben fallen. Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher (Az.: III ZR 183/17). In dem Fall ging es um das Facebook-Konto einer 15-Jährigen, die Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt war. Die Eltern wollten klären, ob ihre Tochter Suizid begangen hat oder verunglückt ist.

(dpa)
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