Strenge Regeln im Kampf gegen Internet-Piraten

Karlsruhe · Internetbetreiber können im Kampf gegen illegale Downloads zu Netzsperren gezwungen werden. Aber nur, wenn zuvor wirklich alles versucht worden ist, um zum Beispiel die Betreiber einer illegalen Seite ausfindig zu machen.

Netzsperren gegen illegale Downloads im Internet können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur unter strengen Vorbedingungen verlangt werden. Der BGH wies in zwei Revisionsverfahren entsprechende Forderung der Rechtegesellschaft Gema und mehrerer Tonträgerhersteller zurück (Aktenzeichen I ZR 3/14 und I ZR 174/14). Sie hätten nicht genug eigene Anstrengungen unternommen, um gegen die Rechte-Verletzer vorzugehen. Die Kläger wollten die deutsche Telekom und die Telefónica als Störer in die Pflicht nehmen.

Als sogenannter Störer haftet, wer zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts wie etwa des Urheberrechts beiträgt, ohne dabei selbst Täter oder Teilnehmer zu sein. Worum ging es konkret? In einem Fall konnten Internetnutzer über die Seite "3dl.am" auf eine Sammlung von Links und Adressen zugreifen, die das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Musikstücke ermöglichten. Im anderen Fall ging es um die Internetseite "goldesel.to", die ebenfalls illegale Downloads zuließ. Die Seite "goldesel.to" wurde von einer Südseeinsel aus betrieben, Auskünfte über den Betreiber waren von dort zunächst nicht zu bekommen. Um den Internetanbieter in die Pflicht nehmen zu können, müssen die Rechteinhaber nach Auffassung des BGH aber alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um an den Rechte-Verletzer heranzukommen. So müssten beispielsweise Privatdetektive oder staatliche Behörden eingeschaltet werden. "Einen Detektiv nach Tonga oder Tuvalu zu schicken, um herauszufinden, wer hinter einer Webseite steckt, mag theoretisch spannend sein", kritisierte der Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) Florian Drücke. Erfolg verspreche dieses Vorgehen aber nicht. Stattdessen forderte der Verband, der etwa 65 Prozent des deutschen Musikmarktes repräsentiert, ein konsequenteres Vorgehen gegen Internetseiten ohne Impressum.

Sperren von Webseiten

Die Gema begrüßte das Urteil, trotz der Niederlage vor Gericht. "Diese Grundsatzentscheidung war längst überfällig, denn sie ist wegweisend für den Schutz der Rechte unserer Urheber im digitalen Musikmarkt", so Vorstandschef Harald Heker. Jetzt bestehe Rechtsklarheit darüber, dass Zugangssperren von Webseiten , die illegal urheberrechtlich geschützte Musikwerke massenhaft anbieten, zulässig seien. Der Digitalverband Bitkom begrüßte das Urteil ebenfalls, warnte aber, dass die Gefahr von Netzsperren damit nicht gebannt sei. "Internetsperren sollten das äußerste Mittel der Netzpolitik bleiben", sagte Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder. "Als Maßnahme gegen Urheberrechtsverstöße sind sie völlig überzogen." Die Interessen der Rechteinhaber seien legitim, es dürften aber nicht die Freiheitsrechte der Internetnutzer eingeschränkt werden.

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