Geld zurückfordern möglich Sperren helfen gegen ungewollte Handy-Abos

Berlin · Zum Schutz vor Handy-Abofallen müssen Telefonanbieter auf Verlangen des Kunden eine Sperre einrichten, damit Dritte nichts mehr über die Handyrechnung abbuchen können.

Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin. Die sogenannte Drittanbietersperre lasse sich entweder per E-Mail, im Online-Kundenbereich oder in den Kunden-Apps der Mobilfunkanbieter aktivieren.

Bei vielen Mobilfunkanbietern können Kunden genauer eingrenzen, für welche Angebote die Sperre gelten soll. Wer erwünschte Dienste wie etwa die Bezahlung von Parkscheinen per SMS weiter nutzen möchte, sollte nachfragen, ob die Möglichkeit einer Teilsperrung besteht, rät der vzbv. Wer in eine Abofalle getappt ist, sollte dem vzbv zufolge das Abo stoppen und Zahlungen sowohl vom Drittanbieter als auch vom Mobilfunkanbieter zurückfordern.

Auf www.verbraucherzentrale.de finden sich im Bereich „Digitales“ Musterbriefe sowohl für den Auftrag der Einrichtung einer Sperre als auch für die Rückforderung bereits gezahlten Geldes.

(dpa)
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