Behördengänge im Internet So lässt sich der digitale Personalausweis nutzen

Berlin · Um die Online-Funktionen des neuen Ausweises verwenden zu können, benötigen Bürger die richtigen technischen Geräte.

 Um die Online-Ausweisfunktion neuer Personalausweise nutzen zu können, ist ein Lesegerät oder ein kompatibles Smartphone nötig.

Um die Online-Ausweisfunktion neuer Personalausweise nutzen zu können, ist ein Lesegerät oder ein kompatibles Smartphone nötig.

Foto: dpa-tmn/Ole Spata

Beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis zu beantragen oder beim Kraftfahrt-Bundesamt den Punktestand abzufragen, sind nur zwei Beispiele dafür, wie sich der elektronische Personalausweis online verwenden lässt. Allerdings ist es stark von den jeweiligen Bürgerämtern vor Ort abhängig, welche Behördengänge Bürger von zu Hause aus erledigen können. Die Website ­personalausweisportal.de des Bundesinnenministeriums bietet eine Übersicht darüber, wo sich die digitale Ausweisfunktion wie nutzen lässt.

Doch nicht nur öffentliche Behörden setzen auf den elektronischen Perso. Versicherungen und andere Unternehmen unterstützen den modernen Ausweise ebenfalls. So können sich Nutzer bei der Deutschen Bahn etwa für das Lastschriftverfahren anmelden oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post nutzen.

Um diese Dienste verwenden zu können, muss die Online-Ausweisfunktion (e-ID) des E-Persos freigeschaltet sein. Zudem benötigen Anwender ein durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Lesegerät oder ein kompatibles Smartphone mit NFC-Chip sowie die AusweisApp 2. Dieses kostenlose Programm läuft auf Computern mit Windows und macOS. Für Mobilgeräte gibt es die Anwendung sowohl für iOS (Apple) als auch für Android (Google).

www.ausweisapp.bund.de informiert darüber, ob das eigene Smartphone oder Tablet das Auslesen des E-Persos unterstützt – alternativ empfiehlt die Internetseite Bluetooth-Kartenleser, die sich mit anderen Geräten koppeln lassen. Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion am PC müssen Anwender einen solchen Kartenleser besitzen.

Ein E-Perso kostet Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro und ist für sechs Jahre gültig. Antragsteller ab 24 Jahren zahlen 28,80 Euro bei zehn Jahren Gültigkeit. Bis Ende November 2020 laufen die letzten chiplosen und laminierten „alten“ Personalausweise aus.

(dpa)
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