So können sich Opfer von Cyber-Mobbing wehren

Potsdam · Wenn Gerüchte oder Lügen über eine Person im Internet verbreitet werden, sollten sich Betroffene grundsätzlich dagegen wehren. "Es gibt klare Kriterien dafür, wann Cyber-Mobbing vorliegt", sagt Markus Timm, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Das sei der Fall, wenn jemand von einer oder mehreren Personen über einen längeren Zeitraum, gezielt und mehrfach diffamiert werde. "Die Beschimpfungen werden meist in der Absicht veröffentlicht, dem Betroffenen zu schaden", erklärt Fachanwalt Timm. Die Täter verschicken dabei meist E-Mails oder nutzen soziale Netzwerke, Chats und Blogs. "Manche legen sogar eigene Internetseiten an, um ihre Opfer in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen."

Wer sich gegen die Verunglimpfungen wehren will, sollte schnell handeln. "Denn die Einträge im Internet können ja auch wieder gelöscht werden", erklärt Timm. Betroffene dokumentieren die Beleidigungen idealerweise - beispielsweise mit einem Bildschirmfoto der Seiten, das sie dann ausdrucken.

Tauchen die Schikanen in einem sozialen Netzwerk auf, können Betroffene den Betreiber des Netzwerkes dazu auffordern, die Einträge zu löschen. Will ein Opfer direkt gegen den Täter vorgehen will, sollte es auf versteckte Hinweise zwischen den Zeilen achten. "Manche Täter verraten sich, indem sie Informationen preisgeben, die nur sie kennen können", sagt Timm.

In der Regel bleiben die Täter aber anonym. Sie verwenden im Netz nämlich nicht ihren richtigen Namen. Dann kann meist nur die IP-Adresse Hinweise darauf geben, wer tatsächlich hinter dem Mobbing steckt. "Privatpersonen bekommen beim Dienstanbieter dazu oft keine Auskunft", erklärt Markus Timm. Die Staatsanwaltschaft kann diese Informationen jedoch einfordern.

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