Privatverkauf im Internet So klappt der Haftungsausschluss

Berlin · In Anzeigentexten für Privatverkäufe im Internet findet sich oft der Zusatz, dass „Garantie und Gewährleistung“ ausgeschlossen seien. Allerdings bietet diese Formulierung keinerlei Schutz. Wer beim Verkauf gebrauchter Gegenstände nicht für Mängel haften will, muss die sogenannte Sachmangelhaftung ausschließen.

(dpa)
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