Schwere Zeiten für Ebay-Gauner

Karlsruhe · Wer ihnen in die Falle geht, ist schnell Tausende Euro los: „Abbruchjäger“ auf Ebay schlagen systematisch Profit aus den Fehlern unbedarfter Anbieter. Ihnen das Handwerk zu legen, ist schwer. Mit einem Urteil aus Karlsruhe könnte sich das womöglich ändern.

Sogenannte Abbruchjäger, die bislang mit Schadenersatzforderungen bei fehlerhaft beendeten Ebay-Auktionen viel Geld verdienen konnten, müssen sich womöglich ein neues Spielfeld suchen. In einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) über einen solchen Fall zeichnete sich ab, dass die Karlsruher Richter zum ersten Mal ausreichend Indizien an der Hand haben könnten, um einen Rechtsmissbrauch festzustellen. Das Urteil soll am 24. August verkündet werden.

"Abbruchjäger" bieten massenhaft kleine Beträge für teure Gegenstände, ohne eigentlich kaufen zu wollen. Bricht ein Verkäufer dann die Auktion fehlerhaft ab und war der Gauner Höchstbietender, fordert er vom Verkäufer Schadenersatz.

Im Fall, der jetzt vom BGH verhandelt wird, geht es um einen "Abbruchjäger", der 2012 einen Euro auf ein dort eingestelltes Motorrad geboten hat. Nachdem der Verkäufer die Auktion abgebrochen hatte, ließ der Mann über die Firma seines Vaters Schadenersatz in Höhe von 4900 Euro für den nicht zustande gekommen Kauf einfordern und klagte durch alle Instanzen.

Das Verfahren vor dem BGH könnte sich nun womöglich zum Bumerang für ihn erweisen. Den Richtern zufolge geht es bei solchen Geboten nicht um den Erwerb von Ware auf Ebay sondern nur darum, Schadenersatz fordern zu können. Deshalb komme in solchen Fällen kein rechtlich bindender Vertrag zustande.

Dass es sich bei dem Kläger um solch einen Täter handelt, scheint für den BGH nach den Feststellungen der Vorinstanz offensichtlich. Der Mann hatte in der Vergangenheit unter wechselnden Identitäten auf Ebay Angebote in Höhe von insgesamt 215 000 Euro abgegeben, mehrfach Schadenersatzverfahren geführt und in einem Fall drei Jahre gewartet, bis er einen Anbieter mit seinen Forderungen konfrontierte.

Nach der Verhandlung am Mittwoch erscheint es gut möglich, dass das Gericht nur grundsätzliche Ausführungen zu "Abbruchjägern" macht und die Klage daran scheitern lässt, dass der Anbieter des Motorrads die Auktion zurecht abgebrochen hatte.

Dies ist nach den Ebay-Geschäftsbedingungen unter anderem möglich, wenn die Beschreibung des Artikels gravierende Fehler enthält. Der Verkäufer des Motorrads hatte in der Verkaufsanzeige zunächst angegeben, die Yamaha habe drei Gänge und einen Elektrostarter anstatt fünf Gänge und einen Kickstarter. Er beendete deshalb die Auktion, stellte das Motorrad mit richtigen Angaben erneut bei Ebay ein und verkaufte es auch. Erst nachdem dieser Verkauf abgeschlossen war, wurde er vom "Abbruchjäger" mit der Schadersatzforderung konfrontiert.

Zum Thema:

Hintergrund Beendet ein Verkäufer bei Ebay vorzeitig ein Angebot, steht dem Höchstbietenden laut Geschäftsbedingungen die Ware zu. Nur in Ausnahmefällen ist der Verkäufer berechtigt, die Auktion vorzeitig zu beenden. Laut Ebay ist dies möglich, wenn der Verkäufer bei der Beschreibung des Artikels oder bei der Angabe des Start- oder Mindestpreises wesentliche Fehler gemacht hat. Ebenfalls darf er die Versteigerung abbrechen, wenn der Artikel unverschuldet zerstört, beschädigt oder gestohlen wurde. als

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