Vorsicht bei Auslandskäufen Fallstricke bei Geräten aus Fernost

Hamburg · Im Internet buhlen viele Händler um die Gunst der Kunden. Vermeintliche Schnäppchen aus Fernost oder den USA tummeln sich an allen Ecken. Doch Verbraucher sollten genauer hinschauen, wenn sie Waren aus dem Ausland bestellen.

 Damit es beim Auspacken von bestellter Waren aus Fernost nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten Verbraucher ein paar Tipps beachten.

Damit es beim Auspacken von bestellter Waren aus Fernost nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten Verbraucher ein paar Tipps beachten.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Das Sortiment von Händlern ist nirgendwo identisch. Überall gibt es ganz unterschiedliche Angebote für Kunden. „Vor allem auf dem asiatischen Markt tummeln sich viele Produkte namhafter Marken, die es in Deutschland offiziell nicht gibt“, sagt Rainer Schuldt von der Fachzeitschrift Computer Bild. Wer sich etwa für einen bestimmten Verstärker oder ein besonderes Smartphone interessiert, werde trotzdem fündig, da Import-Händler oder große Online-Marktplätze weltweit versenden. Ein Großteil der importierten Elektrogeräte komme aus dem asiatischen Raum, erklärt Ralf Diekmann vom Tüv Rheinland. Aber auch aus der Türkei, Großbritannien oder den USA.

Vor dem Kauf sollten sich Verbraucher bewusst machen, wo der Händler sitzt, meint Christian Wölbert vom Fachmagazin c‘t. Das sei etwa auf den Marktplatzseiten wie dem Marketplace von Amazon oder dem Online-Auktionshaus Ebay nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Er vermutet, dass viele Kunden gar nicht wissen, dass sie von ausländischen Händlern kaufen.

In Geschäften können Kunden das Gerät aus der Verpackung nehmen lassen, die Verarbeitung prüfen, daran riechen, scharfe Ecken und Kanten begutachten oder in die Anleitung schauen, erklärt Ralf Diekmann. Diese Möglichkeit gebe es bei einem Onlinekauf zunächst nicht. Er empfiehlt deshalb, zu prüfen, ob es sich beim Verkäufer um eine sichere Quelle handelt, etwa einen Markenhändler, ein bekanntes Handelsunternehmen oder einen großen Discounter. Diese Unternehmen verfügten über eigene Qualitätssicherungen und hätten bei Produktsicherheitsproblemen einen Ruf zu verlieren. Beim ersten Kauf in einem Shop rät Diekmann zu einem Blick auf die Bewertungen zur Lieferzuverlässigkeit, zur Qualität und Sicherheit der Produkte und zum Verhalten im Reklamationsfall im Netz an und er empfiehlt abgesicherte Zahlungsmethoden wie dem Dienst Paypal.

Unter Umständen landet die Ware erst einmal beim Zoll. „Möglicherweise kann es selbst bei kleineren Bestellungen zu Scherereien kommen“, sagt Tobias Weidemann vom Digitalmagazin t3n. Etwa, wenn das Gerät kein CE-Zeichen hat. Damit erklärt der Hersteller, dass alle EU-Anforderungen an das Produkt erfüllt sind. Fehlt das CE-Zeichen, wird der Zoll die Bestellung einbehalten. Die Ware darf dann nicht eingeführt werden. Sie wird zurückgeschickt oder vernichtet. Kosten, die dabei entstehen, trägt in aller Regel die Käuferin oder der Käufer.

Je nach Wert und Herkunft des Geräts muss die Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll entrichtet werden. Hier können Gebühren fällig werden, von denen Sie vorher nichts wussten, warnt Christian Wölbert. Zudem könne es sein, dass ein zu niedriger Zollwert angegeben wurde. „Das ist dann Steuerhinterziehung, hier sollte man sich nicht zum Komplizen machen lassen.“ In jedem Fall sollte man mit langen Versandzeiten rechnen.

Als Nächstes stellt man dann aber etwa fest, dass sich ein Verstärker aus Japan nicht verwenden lässt, merkt Rainer Schuldt an. Bei diesem Beispiel passe zum einen der Stecker nicht, zum anderen laufe das Gerät nicht im deutschen Stromnetz. Es sei denn, man besorgt sich einen Stecker-Adapter und einen Transformator, der die Spannung umwandelt. Kostenpunkt: etwa 30 bis 50 Euro. Teils lässt sich die Sache mit der Spannung einfach erlösen, erklärt Schuldt. Manche Geräte hätten auf der Rückseite einen Schaltknopf, mit dem man zwischen 110 Volt (etwa Japan oder USA) und 230 Volt (etwa Deutschland und Europa) umschalten könne.

„Wir haben regelmäßig den Fall, dass die Geräte eigentlich sicher sind. Aber weil beispielsweise Aufschriften und Warnhinweise unvollständig oder falsch übersetzt geliefert werden, womöglich nicht korrekt eingesetzt werden, werden aus sicheren Geräten schnell unsichere“, berichtet Ralf Diekmann vom Tüv Rheinland. Etwa, wenn der Kunde ein nur fürs Trockene geeignetes Gerät aus Unwissenheit in feuchten Räumen oder draußen nutzt. Kurzschluss oder Stromschlag können die Folgen sein.

„Frust kann es auch geben, wenn etwa ein exotischer Fernseher zwar chinesische, aber keine deutschen Menüs anzeigt“, sagt Schuldt. Außerdem seien diese Geräte unter Umständen nicht geeignet für das deutsche Kabel- oder Antennenfernsehen. Dann müssen Zusatzgeräte wie ein DVB-C- oder DVB-T-Tuner her.

Auch beim Kauf eines Smartphones gilt es darauf zu achten, dass das Produkt auf Basis der Software dafür vorgesehen ist, in Europa verwendet zu werden, rät Wölbert. Sonst halte der Besitzer schnell ein Gerät ohne Google Play Store in den Händen oder eines ohne Menüs in deutscher oder der gewünschten europäischen Sprache. Analog dazu lohne bei Laptops ein prüfender Blick, ob das Gerät mit deutschem Tastaturlayout (QWERTZ) kommt.

Die größten Schwierigkeiten bei Import-Geräten können dann eintreten, wenn es um die Themen Garantie, Gewährleistung oder Rückversand geht. „Viele Länder haben nicht das Fernabsatzrecht in der Großzügigkeit wie Deutschland es bietet, insbesondere außerhalb der EU“, sagt Tobias Weidemann vom Digitalmagazin t3n. Deshalb sollten sich Verbraucher vorab informieren, wie hoch Rückversand-Gebühren ausfallen und ob sie erstattet werden. Hat er beispielsweise ein Gerät wie einen Rasenmäher-Roboter über eine chinesische Plattform gekauft und bekommt Probleme mit dem Akku, wird dieser beim Rückversand eventuell als Gefahrgut eingestuft. „Dann müssen Sie ihn dem Hersteller in einem Gefahrgutbehälter zurückschicken“, erklärt Ralf Diekmann vom Tüv Rheinland. Dieser Transport könne über den Kosten des Geräts liegen.

(dpa)
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