EU-Kommission verwarnt Betreiber von sozialen Netzwerken Rüffel für die Datenschutz-Verweigerer
Brüssel · Viele soziale Netzwerke halten sich nicht an europäische Verbraucherschutz-Regeln. Jetzt bekommen sie Ärger mit der EU.
Die Geschäftspraktiken von Facebook und Twitter verärgern die Brüsseler EU-Kommission. Obwohl alle Betreiber von sozialen Netzwerken im März 2017 versprochen hatten, die europäischen Verbraucherschutzbestimmungen umzusetzen, gibt es Probleme. Am Donnerstag gab es eine scharfe Ermahnung. Sollten die Unternehmen nicht reagieren, drohen horrende Bußgelder.
Warum attackiert die EU-Kommission die Betreiber sozialer Netzwerke? Google+, Facebook, Twitter und andere haben gestern neue Nutzungsbedingungen veröffentlicht. Damit sollte die Geschäftsgrundlage in Einklang mit dem europäischen Verbraucherschutz gebracht werden. Doch die EU-Verwaltung ist unzufrieden – zumindest mit Facebook und Twitter.
Um welche Punkte geht es dabei? Die Betreiber sozialer Netzwerke haben zugesagt, dass EU-Kunden von einem Kauf im Internet zurücktreten können. Außerdem sollten sie Beschwerdestellen in Europa einrichten. Darüber hinaus müssen sie klar herausstellen, dass in Streitfällen europäische und nicht US-Gerichte zuständig sind. Facebook und Twitter haben für Beschwerden bis jetzt keine Anlaufstelle in der EU eingerichtet, sondern lediglich eine Mail-Adresse angeboten, an die man sich mit Problemen wenden kann. Das ist der Kommission zu wenig.
Im September 2017 hatte sie die Betreiber außerdem verpflichtet, illegale Online-Inhalte von sich aus zu ermitteln, zu entfernen sowie Kopien zu verhindern. Auch da gibt es erhebliche Verzögerungen. Nun hat die EU-Behörde angekündigt, den Online-Verbraucherschutz bis zum April zu modernisieren und dann konsequent gegen Verstöße vorzugehen.
Hat das alles etwas mit der künftigen Datenschutz-Grundverordnung zu tun? Ja und Nein. Diese Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai in Kraft. Alle Unternehmen wissen, dass ihre Haftung dann deutlich umfangreicher wird. Zu den Vorschriften gehört die Verpflichtung, dass Betreiber von Internet-Angeboten auf die Einhaltung der EU-Regeln zum Datenschutz achten müssen, auch wenn ihre Server nicht in der EU stehen. Sollte ein Bürger beispielsweise das „Recht auf Vergessen“ einfordern und die schnelle Löschung persönlicher Informationen beantragten, muss das zügig gehen. Dass einige Internet-Konzerne schon jetzt bei der Anpassung ihrer Nutzungsbedingungen an den Verbraucherschutz schlampen, nährt den Eindruck, sie könnten auch die Datenschutz-Grundverordnung verschleppen wollen.
Könnte sich die EU dagegen wehren? Die Strafen für Verstöße sind saftig: Vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes werden im äußersten Fall fällig, Sanktionen von 20 Millionen Euro sind sogar bei minderschweren Fällen großer internationaler Konzerne möglich.
Müssen soziale Netzwerke wie Facebook mit der Datenschutz-Grundverordnung eine Altersgrenze von 16 Jahren einführen? Bei der Anmeldung auf einem sozialen Netzwerk muss der Nutzer rechtsgültig über die weitere Nutzung seiner Daten bestimmen. Eine solche Zustimmung können Jugendliche unter 16 Jahren allerdings nicht selbst geben, sie brauchen dazu das Einverständnis ihrer Eltern. Insofern ergibt sich daraus so etwas wie ein Mindestalter von 16 Jahren, weil erst dann die Rechtsmündigkeit gegeben ist.