Richter entscheiden: Handyrechnung per Post darf nichts kosten
Frankfurt/Main · Für eine per Post verschickte Handyrechnung darf ein Mobilfunkanbieter nicht 1,50 Euro verlangen. So das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.
: 1 U 26/13). Die Richter entschieden auch, dass der Anbieter kein Pfand für die SIM-Karte in Höhe von 29,65 Euro erheben darf. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kunden ohne Internet könnten ihre Rechnung nicht über das Online-Kundenportal abrufen, für sie würden die Kosten für eine Rechnung per Post eine Benachteiligung darstellen, so die Kammer. Auch dürfe der Provider nicht die Rückgabe von SIM-Karten mit einem Pfand absichern. Selbst wenn der Nutzer die Karte behält, sei das kein Schaden, der einen Ersatz von fast 30 Euro rechtfertigt.