Rechtstipps und Gerichtsurteile im SZ-Spezial
Ein früherer Hartz-IV-Empfänger, der geerbt hatte, hat seine gesamte Erbschaft für eine Tänzerin in einem Nachtclub und sonstige Vergnügungen ausgegeben - um daraufhin wieder Sozialhilfe zu beantragen.
09.08.2014
, 00:00 Uhr
Zurecht? Ein Sozialgericht sagt: ja.
Hat ein Arbeitnehmer das Anrecht darauf, seinen Hund mit ins Büro zu nehmen? Nicht gegen den Willen des Arbeitgebers: Der darf entscheiden. Und ein Tätowierer hat bei einem verunglückten Tattoo nicht das Recht auf Nachbesserung, sondern muss seinem Kunden Schmerzensgeld zahlen.
Gerichtsurteile zu Fällen wie diesen, etwa aus den Bereichen Arbeit, Wohnen oder Gesundheit, können Nutzer im Recht Spezial auf den Internetseiten der Saarbrücker Zeitung nachlesen.
saarbruecker-zeitung.de/recht