Rechtsstreit um Musikvideos geht weiter

Hamburg/München · YouTube und die Verwertungsgesellschaft Gema streiten vor deutschen Gerichten seit Jahren über Rechts- und Vergütungsfragen. Deshalb sind viele Musikvideos in Deutschland gesperrt. Nun gab es mehrere Urteile in dem Konflikt.

Die Videoplattform YouTube muss nicht für von Nutzern hochgeladene Clips haften - steht aber in der Pflicht, für die Sperrung urheberrechtlich geschützter Inhalte wie zum Beispiel Musikvideos zu sorgen. Das ist das Ergebnis von drei Gerichtsentscheidungen im Streit zwischen dem Videoportal und der Verwertungsgesellschaft Gema .

Die beiden Seiten können sich seit Jahren nicht über die Vergütung von Rechteinhabern einigen, und versperrt Nutzern in Deutschland den Zugang zu vielen Musikvideos .

Das Oberlandesgericht Hamburg stellte am Mittwoch fest, dass YouTube Titel sperren muss, wenn auf die Verletzung von Urheberrechten hingewiesen wurde. Eine Pflicht zur vorbeugenden, ständigen Kontrolle des gesamten Angebots bestehe aber nicht. Zugleich betonten die Richter, dass YouTube und Google verpflichtet seien, nach einem solchen Hinweis die Einhaltung der Urheberrechte zu prüfen und zu überwachen (Az.: 5 U 87/12).

Im zweiten Fall ging es auch um die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaß der Betreiber einer Videoplattform für Urheberrechtsverletzungen durch Inhalte haftet, die von Nutzern hochgeladen werden. Youtube argumentierte, man stelle den Nutzern lediglich eine Plattform zur Verfügung und erstelle weder Videos, noch lade man sie ins Netz. Außerdem prüfe das Videoportal neue Filme mit seinem Programm "Content ID". Der Gema ist dieses System nicht wirksam genug. Sie machte sich für den Einsatz weiterer Erkennungswerkzeuge wie etwa Wortfilter stark. Die Richter folgten der Argumentation des Videoportals nicht, und halten weitere Maßnahmen für angebracht, um die Sperrung von Inhalten sicherzustellen.

Das Landgericht München I hatte am Dienstag als dritte Instanz eine Klage der Gema gegen YouTube abgewiesen. Demnach gibt es für die Videoplattform keine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Gema für von Nutzern hochgeladene Videos.

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