Rechtsgutachten stärkt öffentliche WLAN-Netze

Luxemburg · Betreiber öffentlicher WLAN-Netze sollen nicht für Urheberrechtsverletzungen haften, die über ihr Netz begangen werden. Diese Ansicht hat ein Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vertreten.

Die Stellungnahme ist zwar nicht verbindlich, doch in den allermeisten Fällen folgt der EuGH diesen sogenannten Schlussanträgen.

Hintergrund ist die Klage des Musikkonzerns Sony gegen den Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik in der Nähe von München. Über sein öffentliches WLAN-Netz konnte ein Musikstück kostenlos heruntergeladen werden, für das Sony die Rechte besitzt.

Nach Überzeugung von EuGH-Rechtsgutachter Maciej Szpunar haftet der Mann dafür nicht. Denn für ihn greife die allgemeine Haftungsbeschränkung für Diensteanbieter im Internet. Das sind beispielsweise die Provider für E-Mail-Dienste, weil sie Daten nur durchleiten und keinen Einfluss auf Inhalt und Ziel der Daten haben. Nach Ansicht des Gutachters dürfen Gerichte aber Anordnungen gegen Betreiber eines öffentlichen WLAN-Netzes erlassen, etwa wenn es mehrfach zu Urheberrechtsverletzungen kommt.

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