Pseudonyme bleiben auf Facebook vorerst verboten

Hamburg · Wer ein Konto bei Facebook eröffnet, muss das vorerst weiter mit seinem wahren Namen tun. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg wies eine Beschwerde des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar zurück, der das Unternehmen verpflichten wollte, auch Nutzer unter einem Pseudonym zuzulassen.

Wie das Gericht mitteilte, hatte der Datenschützer die Anweisung der Facebook Ireland Limited erteilt. Diese Tochter des Konzerns ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa zuständig. Es sei aber offen, ob die EU-Datenschutzrichtlinie einer Behörde in einem EU-Land erlaube, gegen ein Unternehmen in einem anderen Unionsland vorzugehen.

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