Verbraucherschutz Anbieter müssen Kunden vor teuren Anrufen warnen

Bonn · In Mobilfunknetzen müssen wieder Preisansagen für einige internationale Handyanrufe aktiviert werden, hat die Bundesnetzagentur entschieden. Damit sollten Verbraucher vor Kostenfallen geschützt werden, teilt die Behörde mit.

Die Preisansagen müssten Betreiber und Anbieter bis spätestens ­1. März einrichten, heißt es in einer Mitteilung.

Diese Regelung gelte für Anrufe in insgesamt 56 Länder, deren internationale Ländervorwahl leicht mit einer deutschen Ortsvorwahl verwechselt werden könne. Ein Beispiel ist nach Angaben der Bundesnetzagentur Madagaskar mit der Vorwahl 00261. Diese könne leicht mit der Ortsvorwahl von Koblenz, die 0261 lautet, verwechselt werden.

Eine solche Verpflichtung gab es bereits im vergangenen Jahr, doch sie lief zum 31. Dezember aus. Allein im Januar sind dann laut Bundesnetzagentur 14 000 Beschwerden von Verbrauchern zu Ping-Anrufen bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Bei einem sogenannten Ping-Anruf klingelt das Handy nur kurz, danach wird sofort aufgelegt. Ziel der Anrufer ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren. Sie versuchen den Mobilfunkkunden so lange wie möglich in der Leitung zu halten, um durch die hohen Telefonkosten zu profitieren.

Der Behörde zufolge ist die Anzahl von bislang 14 000 Beschwerden absoluter Rekord

(dpa)
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