Internetaktion „Cop Map“ Wenn Wächter überwacht werden

Mainz · Ein Online-Projekt, bei dem Nutzer melden sollen, wo sich gerade Polizisten befinden, sorgt für Kritik.

 Auf der Webseite des Projektes „Cop Map“ können Nutzer beispielsweise melden, wo sie einen Streifenwagen gesehen haben. Bisher sind aber vor allem Standorte von Überwachungskameras auf der Karte vermerkt.

Auf der Webseite des Projektes „Cop Map“ können Nutzer beispielsweise melden, wo sie einen Streifenwagen gesehen haben. Bisher sind aber vor allem Standorte von Überwachungskameras auf der Karte vermerkt.

Foto: Thomas Reinhardt

(dpa/SZ) „Achtung, hier droht Gefahr“, steht auf der Seite der „Cop Map“ im Netz. Gemeint ist die Polizei – Bürger können Streifenwagen, Polizisten und Überwachungskameras melden, die dann auf einer Karte im Internet zu sehen sind. Das Portal ruft dazu auf, Fälle von Polizeigewalt zu melden, als Opfer oder Zeuge. Es ist vor allem als Protest gegen das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern entstanden. Dieses legt unter anderem fest, dass bereits eine drohende Gefahr rechtfertigen kann, eine Überwachung oder eine Online-Durchsuchung anzuordnen. In der Regel ist dazu ein Richterbeschluss nötig.

Macher der Online-Karte ist die „Polizeiklasse München“. Nach eigenen Angaben handelt es sich dabei um ein „kollektivistisches akademisches Experimentalprojekt“. Ebenfalls beteiligt an der Aktion ist das „Peng!-Kollektiv“ aus Berlin, das für politische Kunstprojekte bekannt ist.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht das Portal kritisch. „Die GdP wendet sich vehement gegen an die Polizei adressierte pauschale Vorwürfe. Meine Kolleginnen und Kollegen sind fest verankert auf dem Boden des Rechtsstaates. Ihre Arbeit ist jederzeit und für alle Bürger juristisch überprüfbar“, sagt der Bundesvorsitzende der GdP Oliver Malchow. Aus Umfragen sei zudem bekannt, dass die überwiegende Mehrheit der Bürger großes Vertrauen in die Polizei habe. Der Öffentlichkeit weiszumachen, die Polizei trete als Gefährder auf, sei zwar als Satire nachvollziehbar, darüber hinaus jedoch „schlicht weg Blödsinn.“ Dem pflichtet ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) gegenüber unserer Zeitung bei: „Die mit der Cop Map gewählte Form des Protests ist aus Sicht des BMI nicht geeignet, zu einer sachlichen Debatte zu den Überlegungen zur Veränderung der Polizeigesetze der Länder beizutragen.“

Nina Los, Sprecherin des Projekts, hält dagegen. Sie befürchte, dass immer mehr Menschen wegen des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes von staatlichen Stellen überwacht werden könnten. „Die Idee war, ein Werkzeug zu schaffen, das weltweit für Menschen nützlich sein kann, die Polizeigewalt erfahren haben und sich davor schützen wollen“, sagt sie.

Als Pranger sieht Los die „Cop Map“ hingegen nicht. „Man meldet für jeden sichtbare Tätigkeit im öffentlichen Raum“, sagt sie. „Es gibt überhaupt keinen Pranger gegenüber Einzelpersonen.“

Sabrina Kunz, GdP-Landeschefin in Rheinland-Pfalz, sieht in der Online-Karte eine andere Gefahr – beispielsweise wenn eine Streife nachts unterwegs sei und das auf der virtuellen Karte vermerkt werde. „Dann ist jedem auf der Verbrecherseite klar, dass die restliche Fläche in diesem Moment durch keinen Polizeibeamten abgedeckt wird“, so Kunz. Eine solche Situation bringe für die Bürger ein großes Sicherheitsrisiko mit sich, warnt die GdP-Landesvorsitzende. Oliver Malchow wendet zudem ein: „Ob von der Online-Karte eine direkte Gefahr für meine Kolleginnen und Kollegen ausgeht, ist nur schwer einzuschätzen“. Die Absicht der Aktion sei klar polizeifeindlich und könne das Risiko der Polizeistreifen erhöhen, so der Bundesvorsitzende der GdP.

Dennoch hat das rheinland-pfälzische Innenministerium derzeit keine rechtlichen Bedenken. Bisher würden vor allem Standorte von Polizeidienststellen und Überwachungskameras im öffentlichen Raum eingetragen, sagt Ministeriumssprecher Joachim Winkler. „Das Ministerium sieht aufgrund der Einstellung ungeprüfter Informationen in der Karte durch jedermann jedoch das Risiko der Verbreitung von Falschmeldungen.“ Sie könnten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Einzelfällen negativ beeinflussen.

(dpa)
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