Pokémon-Go-Entwickler bessert beim Datenschutz nach

Berlin · Vor drei Monaten hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen 15 Klauseln in den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der App Pokémon Go abgemahnt. Nun reagierte der Entwickler des Spiels und gab für alle beanstandeten Punkte eine Unterlassungserklärung ab.

Das Unternehmen Niantic, Entwickler des Smartphone-Spiels Pokémon Go, will die Nutzungsbedingungen der App bis zum Jahresende in 15 Punkten nachbessern. Das teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit, der das Unternehmen Mitte Juli abgemahnt hatte.

In der Datenschutzerklärung fanden sich bislang unter anderem schwer verständliche Einwilligungserklärungen. So konnten personenbezogene Daten nach Ermessen des Spielentwicklers ohne gesonderte Einwilligung der Betroffenen an Dritte weitergegeben werden. Die Rückerstattung von mit echtem Geld getätigten In-App-Käufen war ausgeschlossen. Das Unternehmen konnte zudem den Vertrag jederzeit einseitig verändern oder fristlos kündigen. Zudem konnten Nutzer nicht anonym spielen. Sie mussten sich über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club (PTC) anmelden.

Niantic habe einer Unterlassung in allen 15 beanstandeten Punkten zugestimmt. Bis zur Nachbesserung dürfe sich der Entwickler auch nicht mehr auf die entsprechenden Klauseln berufen. Auch Nutzungsbedingungen, die die alleinige Anwendung kalifornischen Rechts vorsahen und Verbraucher im Streitfall auf ein amerikanisches Schiedsgerichtsverfahren verwiesen, soweit sie nicht rechtzeitig widersprechen, dürften künftig nicht mehr verwendet werden, so der VZBV. Auch darauf dürfe sich Niantic in der Umstellungsphase bis Ende 2016, die der Verbraucherzentrale Bundesverband dem Unternehmen eingeräumt hat, nicht mehr berufen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort