Online-Spiele für Kinder dürfen nicht zum Kauf animieren

Karlsruhe · Kinder dürfen in Internetspielen nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass ein entsprechendes Urteil vom vergangenen Jahr aufrechterhalten wird (AZ: I ZR 34/12). In dem Streitfall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Spiel Runes of Magic verklagt und vom BGH Recht bekommen.

Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, so das Gericht.

Runes of Magic funktioniert nach dem Free-to-play-Modell: Die Spieler erhalten das Spiel kostenlos. Die weitere Ausstattung ihrer Spielfiguren etwa mit Waffen können sie dazu kaufen. 2009 bewarb Gameforge weiteres Spielzubehör mit dem Slogan: "Schnapp' Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas".

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