Gesetz verabschiedet Mit Chipkarte zu Behördenleistungen
Berlin · Wollen ausländische EU-Bürger Online-Dienstleistungen der deutschen Verwaltung nutzen, können sie künftig eine eID-Karte beantragen. Das hat der Bundestag am Donnerstag verabschiedet.
14.04.2019
, 20:00 Uhr
Die neue Chipkarte dient als elektronischer Identitätsnachweis, den es bislang nur in Kombination mit dem Personalausweis gab.
Zudem können deutsche Staatsbürger künftig auch eine ausländische Adresse in ihren Personalausweis eintragen lassen. Weil das bisher nicht zulässig war, konnten im Ausland lebende Deutsche ebenfalls keine deutschen Verwaltungs-Dienstleistungen via Internet in Anspruch nehmen.