Online-Abofallen tarnen sich als Gewerbeportale

Erfurt · Abofallen sind auf Internetplattformen in Deutschland verboten. Seit 2012 müssen Buttons im Internet, die Kosten verursachen, eindeutig beschriftet sein. Allerdings finden sich immer wieder Abzocker, die solche Regelungen mit Tricks umgehen, erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen.

Ein Klick auf "Jetzt Anmelden" genügt, und schon flattert monatlich eine Rechnung ins Haus. So sei es zum Beispiel beim aktuellen Fall einer Webseite mit Kochrezepten: Weil sich das Portal nach eigenen Angaben nur an Gewerbetreibende richtet, gilt die Button-Regelung hier nicht. Einen Hinweis auf die eingeschränkte Nutzergruppe und die dreistelligen Jahresgebühren gibt es zwar - auffällig platziert ist er aber nicht. Und obwohl es sich angeblich um ein Gewerbeportal handelt, müssen Nutzer bei der Anmeldung nicht zwingend einen Firmennamen eingeben, so die Verbraucherzentrale Thüringen.

Wer darauf hereinfällt, sollte die geforderten Summen auf keinen Fall bezahlen, raten die Verbraucherschützer. Stattdessen können Betroffene schriftlich Einspruch einlegen und von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

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