Oberlandesgericht München Richter halten Paypal-Gebühren für rechtmäßig
München · Dürfen Unternehmen Gebühren berechnen, wenn Kunden über den Online-Zahldienst Paypal oder per Sofortüberweisung zahlen? Ja, hat das Oberlandesgericht München nun entschieden. Es sei rechtmäßig, wenn Unternehmen von ihren Kunden Gebühren für diese Zahlungsarten verlangten.
10.10.2019
, 20:19 Uhr
Die Wettbewerbszentrale hatte gegen das Fernbusunternehmen Flixbus geklagt.
Die Münchner Richter urteilten, dass weder Paypal noch Sofortüberweisung unter das seit Anfang 2018 geltende EU-weite Gebührenverbot für vier Arten von Onlinezahlungen im europäischen Zahlungsraum fallen. Auf Wunsch der Wettbewerbszentrale ließ das Oberlandesgericht die Revision zu. Damit kann der Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt werden.