Alexa, Siri und Co. Sicherheitsrisiken bei Sprachassistenten
Berlin · Wer zu Hause Alexa, Siri und Co. benutzt, sollte darauf achten, die Persönlichkeitsrechte von Besuchern zu schützen.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags hat in dieser Woche auf rechtliche Risiken bei der Nutzung von Sprachassistenten hingewiesen (wir haben berichtet). Vor allem Kinder müssen geschützt werden. Nutzer müssen aber nicht erst auf neue Gesetze warten, um beim Gebrauch von Amazons Alexa oder dem Google Assistant die Persönlichkeitsrechte Dritter zu achten. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte jeder Besucher über einen Sprachassistenten im Haushalt informiert werden. Haben Gäste etwas dagegen, sollten die Geräte ausgeschaltet werden, rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Bei vielen sogenannten intelligenten Lautsprechern wie etwa Amazon Echo oder Google Home gibt es zu diesem Zweck eine Mikrofontaste oder einen Mikrofonschalter am Lautsprecher. Das Deaktivieren des Sprachassistenten lohne sich nicht nur, wenn Besuch kommt, sondern auch, wenn das Gerät länger nicht benutzt werde, so die Verbraucherschützer.
Wer ganz genau wissen möchte, wann ein Sprachassistent sein Mikrofon einschaltet, hat die Möglichkeit, das am Gerät einzustellen. Der Lausch-Modus wird dann durch Tonsignale am Beginn und Ende der Aufzeichnung angezeigt. In der Alexa-App finden sich die Tonsignale unter der Rubrik „Toneinstellung“, in der Google-Home-App unter „Bedienungshilfen“. Die Tonsignale helfen Nutzern dabei, zu erkennen, wenn ungewollt oder versehentlich aufgezeichnet wird.
Eigentlich soll das Gerät nur dann mitschneiden, wenn ein festgelegtes Aktivierungswort fällt. Beim Google Assistant sind das immer „Hey Google“ sowie „Okay Google“, bei Amazons Gerät können „Alexa“, „Amazon“, „Echo“ oder „Computer“ als Signalwort gewählt werden. Ein Test des Verbraucherzentrale-Bundesverbands hat aber gezeigt, dass die Sprachassistenten auch auf Abwandlungen und Begriffe regieren, die dem Aktivierungswort ähnlich sind, etwa „Okay, Kuchen“ für „Okay, Google“ oder „Gecko“ für „Echo“.
Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer, „Alexa“ nicht zum Singalwort zu machen, wenn Familienmitglieder oder Freunde so oder ähnlich heißen, also etwa Alexandra. Auch von „Computer“ als Signalwort sei abzuraten, weil es zu häufig vorkomme.
Verbraucher sollten sich bewusst machen, dass auch unbeabsichtigt Daten an die Anbieter-Server übertragen werden könnten, warnen die Verbraucherschützer. Zudem hätten technische Prüfungen gezeigt, dass es grundsätzlich möglich ist, sowohl Informationsabfragen als auch ungewollte Sprachaufzeichnungen für Werbezwecke zu verwenden.
Wer die Aufzeichnungen aus Datenschutzgründen regelmäßig löschen möchte, kann dies in seinem Amazon-Konto unter „Sprachaufnahmen-Verlauf“ oder in seinem Google-Konto unter „Meine Aktivitäten/Sprache&Audio“ tun. Alexa-Nutzer, die zudem nicht wollen, dass Aufzeichnungen ihrer Stimme ausgewertet werden, etwa um die Genauigkeit der Spracherkennung zu erhöhen, können dem auf der Privacy-Seite von Alexa widersprechen.
Es gibt keine Möglichkeit, Alexa für bestimmte Mitbewohner oder für die Kinder zu sperren, damit diese etwa keine unangemessenen Inhalte abrufen können. Allerdings können Nutzer, die über Alexa auch einkaufen, einen vierstelligen Sprachcode einrichten, damit der Nachwuchs nicht versehentlich oder aus Spaß Bestellungen aufgeben kann, erklärt die Verbraucherzentrale.
Google hat dagegen mit der sogenannten Digital-Wellbeing-Funktion einige Filtermöglichkeiten für Inhalte eingeführt, die auch bei der Nutzung des Assistant wirksam sind.