Nutzer dürfen Inhalte aus Mediatheken speichern

Berlin · Irgendwann zwischen einer Woche und einem Monat nach Ausstrahlung ist Schluss: Dann nehmen die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Inhalte wieder aus den Mediatheken, weil sie dazu rechtlich verpflichtet worden sind. Wer Sendungen oder Filme längerfristig sichern und anschauen möchte, sollte diese deshalb einfach selbst speichern, rät das Urheberrechtsportal iRights.info. Das Herunterladen sei im Rahmen der Regelungen zur Privatkopie erlaubt. Die kostenlose Software Mediathekview eigne sich etwa, um öffentlich-rechtliche Inhalte auf dem Rechner zu speichern. Allerdings darf man die Aufzeichnungen dann nur privat nutzen und nicht in irgendeiner Form öffentlich anbieten.

Irgendwann zwischen einer Woche und einem Monat nach Ausstrahlung ist Schluss: Dann nehmen die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Inhalte wieder aus den Mediatheken, weil sie dazu rechtlich verpflichtet worden sind. Wer Sendungen oder Filme längerfristig sichern und anschauen möchte, sollte diese deshalb einfach selbst speichern, rät das Urheberrechtsportal iRights.info. Das Herunterladen sei im Rahmen der Regelungen zur Privatkopie erlaubt. Die kostenlose Software Mediathekview eigne sich etwa, um öffentlich-rechtliche Inhalte auf dem Rechner zu speichern. Allerdings darf man die Aufzeichnungen dann nur privat nutzen und nicht in irgendeiner Form öffentlich anbieten.

iRights.info

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