Cyberversicherungen Für wen sich Cyberversicherungen lohnen

Saarbrücken · Auch im Internet treiben Kriminelle ihr Unwesen. Policen sollen Nutzer schützen. Stiftung Warentes gibt Tipps.

 Wenn ein Computervirus den Rechner befällt, kann guter Rat teuer werden. Cyberversicherungen sollen dann helfen.

Wenn ein Computervirus den Rechner befällt, kann guter Rat teuer werden. Cyberversicherungen sollen dann helfen.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Ohne Smartphone verlässt kaum noch jemand das Haus. Menschen sind nahezu ständig online. Doch das birgt Risiken wie Datendiebstahl, Ärger beim Online-Kauf und womöglich Mobbing im Internet. Cyberversicherungen können das zwar nicht verhindern, sollen aber die Folgen lindern. Doch wann ist diese Police überhaupt notwendig?

Laut einem Vergleich der Stiftung Warentest versprechen die Anbieter, dass sie für Schäden durch Internetkriminalität aufkommen. Die Verbraucherorganisation hat die Angebote verschiedener Versicherungen begutachtet. Die Prüfer wollten wissen, was die 19 Tarife von 15 Versicherern „im Falle von Cybermobbing leisten“. Außerdem untersuchten sie, welche Hilfe die Versicherungen leisten, wenn persönliche und rufschädigende Daten aus dem Internet gelöscht werden sollen.

Die Prüfer haben die Policen in zwei Kategorien eingeteilt: mit und ohne Rechtsschutz. Er greift bei rechtlichen Streitigkeiten, die im Internet verursacht werden, wie zum Beispiel bei Klagen gegen Cybermobbing oder wenn ein Online-Händler sich querstellt. Ohne diesen Schutz muss der Versicherte im Falle eines Rechtsstreits selbst für die Kosten aufkommen. Unter den Testkandidaten mit Rechtsschutz gefiel der Tarif Webaktiv Komfort der Arag Stiftung Warentest am besten. Er koste für Ledige 127 Euro und für Familien 149 Euro im Jahr.

Die Verbraucherorganisation gibt zu bedenken, „wer eine klassische Rechtsschutzversicherung hat, braucht diese Bestandteile in der Cyberversicherung nicht.“ In diesem Fall raten die Prüfer zu einer Police, die sogenannte Assistance-Leistungen anbietet. Dieser Service decke die Kosten, wenn ein Versicherungsnehmer zum Beispiel seine Daten nach einen Virenangriff retten will oder wenn persönliche Informationen oder rufschädigende Inhalte aus dem Internet verschwinden sollen. Meist beauftragten die Versicherungen Dienstleister mit Webscreening und übernehmen dann die Kosten. Die Firmen durchsuchen das Internet, aber auch dessen versteckten Teil, das Darknet, nach Informationen und Daten des Versicherten. Solche Leistungen biete laut Stiftung Warentest der Tarif Cyberguard von Inter für 60 Euro pro Jahr an. Diese Police unterscheide nicht zwischen Familien und ledigen Personen.

Generell rät die Verbraucherorganisation Internetnutzern dazu, zu überprüfen, welche Versicherungen sie bereits haben und welche Leistungen diese abdeckten. So kämen private Haftpflichtversicherungen für Schäden Dritter auf, wenn der Versicherte beispielsweise „mit einer E-Mail unbeabsichtigt einen Computervirus“ verbreitet. „Manche Hausratversicherung enthält Schutz für Schäden bei Onlinebanking, welche die Bank nicht deckt.“ Das könne bei einem Diebstahl der Kontodaten der Fall sein. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass Krankenkassen „für die Behandlung gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die man beispielsweise als Mobbingopfer erleiden kann“, aufkommen. Die Verbraucherschützer erklären auch, dass Cyberversicherungen vor allem für Unternehmen sinnvoll seien, „die mit sensiblen Daten arbeiten und deren Geschäftsbetrieb von deren Verfügbarkeit abhängt“.

Die Versicherung entbinde den Kunden nicht von der Pflicht, seine Geräte zu schützen, indem er zum Beispiel ein Anti-Virenprogramm installiert oder immer das aktuelle Betriebssystem auf dem Rechner hat, erklärt Stiftung Warentest. Fängt sich der Versicherte einen Computervirus ein, weil er kein Anti-Virenprogramm installiert hatte, könne die Versicherung die Kostenübernahme für eine Datenrettung verweigern, mahnen die Tester.

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