EU-DSVGO Neuer Umzugsservice im Internet

Saarbrücken · Wer von einem Online-Dienst zum anderen wechseln will, soll künftig problemlos alle persönlichen Daten mitnehmen können.

 Am 25. Mai tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Sie soll den transparenten Umgang mit persönlichen Daten stärken.

Am 25. Mai tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Sie soll den transparenten Umgang mit persönlichen Daten stärken.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Einen neuen E-Mail-Anbieter zu wählen und dort automatisch die alten Adressen zur Verfügung zu haben oder von dem Musikstreaming-Dienst Google Play Music auf Apple Music umzusteigen und sofort auf alle Wiedergabelisten (Playlist) zugreifen zu können, das ist bislang ein Problem. Viele Internetnutzer schrecken daher davor zurück, zu einem anderen Online-Dienst zu wechseln, weil es ihnen zu mühsam erscheint, alle persönlichen Daten und Kontakte händisch einzugeben. Das soll sich ab dem 25. Mai ändern. Dann tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Nutzer sollen Unternehmen künftig anweisen können, ihre personenbezogenen Daten automatisch an einen anderen Anbieter zu übertragen („Datenportabilität“).  Das habe viele Vorteile. So werde der digitale Umzug Verbrauchern sehr viel einfacher gemacht, resümiert Rechtsexperte Nicolas Maekeler vom Fachmagazin „c’t“. Außerdem belebe die neue Verordnung den Wettbewerb und wirke der Monopolisierung von großen Anbietern entgegen. Doch wie dieser Datenwechsel tatsächlich umgesetzt werden soll, das ist weiter unklar. Sowohl für Nutzer als auch für die Unternehmen sei die DSGVO eine riesige Herausforderung, meint Maekeler. Auch die Behörden, die keine Leitlinien vorgeben konnten, seien verunsichert.

Nutzer, die ihre Daten bei einem Anbieter hinterlassen haben, sollen ab dem 25. Mai auch verlangen können, dass ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format übermittelt werden. Etwa bei einer Versicherung, wenn es darum geht, Stammdaten und Schadensfreiheitsklasse zu übermitteln. „Was aber wird bei sozialen Netzwerken?“, fragt Maekeler. „Da gibt es eine Unmenge von Daten, was wird alles mit umziehen? Nur die Kontakte oder auch die Chats? Und was ist mit den personenbezogenen Daten Dritter? Können die auch ohne Weiteres übermittelt werden?“ Auch hier fehlen nach Ansicht des Experten die Erfahrungen.

Gleichzeitig gibt der Anwalt zu bedenken, die neue Datenübertragbarkeit sei nicht nur positiv als Mittel gegen Monopolisierung oder als bessere Kontrolle für den Verbraucher zu werten. „Man muss sich vergegenwärtigen, dass Daten, die ich übertrage, gleichzeitig vervielfältigt werden. Denn indem die Nutzer ihr neues Recht wahrnehmen, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie beim alten Anbieter gelöscht werden.“ Die Daten seien beim alten Anbieter so lange gespeichert, bis Nutzer die Einwilligung widerrufen. „Durch einen Umzug wird das Vertragsverhältnis nicht beendet. Das muss jedem klar sein.“

Der Verein „Deutschland sicher im Netz“ fordert entsprechende Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit der Datenportabilität: „Die Übertragung muss sicher sein“, so Geschäftsführer Michael Littger. „Das heißt, wir setzen uns dafür ein, dass der Transfer verschlüsselt stattfindet und nicht zu einer neuen Gefahr für die Daten des Nutzers wird.“ Dem Verbraucher müsse bewusst sein, dass die Daten durch eine Übertragung im Internet immer auch einem zusätzlichen Hacker-Angriff ausgesetzt seien.

Grundsätzlich jedoch begrüßt der Verein die bevorstehenden Änderungen: „Es ermöglicht mir, im Prinzip mit allem, was im App-Store zu finden ist, ob von Facebook über Fahrdienstangebote und Musikdienste bis zum Fitness-Trainingsprogramm, in einen anderen Dienst zu ziehen“, erklärt Littger. Und das soll für den Verbraucher auch leicht zu handhaben sein. So müsse der entsprechende Online-Dienst Nutzer aktiv auf die Möglichkeit hinweisen, betont Littger. „Ich muss da in keiner Zentrale anrufen oder mich irgendwo melden.“ Eher müsste es künftig beispielsweise einen Button geben, der den Datenwechsel ermöglicht oder – wenn schon nicht auf den ersten Blick – zumindest einen entsprechenden Hinweis in den Einstellungen.

Auch Verbraucherschützer betonen, dass der Anbieter über das Recht auf Datenübertragbarkeit informieren muss. „Ich muss als Nutzer relativ einfach die Möglichkeit haben, zu erkennen, wie der Daten­umzug vonstatten geht“, sagt Datenschutz-Expertin Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wie die Unternehmen das genau umsetzen, gebe die Verordnung nicht vor. Aber auch Steffen vermutet, dass diese Regelung bei den Online-Diensten über „Einstellungen“ oder „Konto“ auffindbar sein müsste.

Ob das neue Recht auf Datenportabilität nun gut oder schlecht für die Nutzer sei, darüber ist man sich in der Verbraucherzentale Nordrhein-Westfalen „tatsächlich noch ein bisschen im Unklaren“, so Steffen. Das Ziel, Nutzern die Kontrolle über ihre Daten zu verschaffen, sei zwar durchaus zu begrüßen. Allerdings müsse man erst abwarten,  wie die Regelung in der Praxis umgesetzt werde und ob die Verbraucher am Ende wirklich den Vorteil zögen, den man sich erhoffe.

Experten sind sich jedoch einig, dass mit dem offiziellen Inkrafttreten am 25. Mai die neuen Möglichkeiten nicht sofort überall zur Verfügung stehen werden. „Es wird am Anfang etwas ruckeln“, meint Littger. „Es würde mich sehr überraschen, wenn alle Dienste dieser Welt, die in Europa verfügbar sind, diesen Service sofort bieten.“ Vermutlich bräuchten Unternehmen ein paar Wochen für die Umstellung. Wenn es zu lange dauere, könnten sich Verbraucher jedoch beschweren. Unterstützung, das neue Recht in der Praxis anzuwenden, böten auch aktuelle Verbraucherangebote wie die Digitale Nachbarschaft für Vereine oder der Digital-Kompass für ältere Internetnutzer.

www.verbraucherzentrale.de

www.digitale-nachbarschaft.de

www.digital-kompass.de

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