Bonn Netzagentur ändert Vorgaben für 5G-Mobilfunkausbau
Bonn · Bei der Einführung des neuen Mobilfunkstandards „5G“ hat die Bundesnetzagentur eine Vorentscheidung für den künftigen Ausbau getroffen. Die 5. Mobilfunkgeneration – daher der Name 5G – ist wesentlich schneller als die bestehenden Netze.
Im endgültigen Entwurf für die Vergaberegeln werden die Netzbetreiber stärker in die Pflicht genommen, als dies in einer vorigen Fassung der Fall war. Sie sollen dafür sorgen, dass bis Ende 2024 an allen Bundes- und Landstraßen sowie an allen Zugstrecken, Häfen und den wichtigsten Wasserstraßen schnelles mobiles Internet verfügbar ist. Schon bis Ende 2022 sollten Autobahnen, wichtige Bundesstraßen und viel befahrene Zugstrecken versorgt sein, so die Bundesnetzagentur.
Bei den Streckenvorgaben spricht die Behörde nicht mehr explizit von 5G-Technologie. Vielmehr nennt sie Mindest-Übertragungsraten. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und ICE-Strecken sind dies 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s), auf kleineren Straßen und weniger genutzten Zugstrecken 50 MBit/s. Damit könnten die Netzbetreiber mitunter auch auf 4G-Technologie zurückgreifen, um die Bedingungen zu erfüllen.
Ein weiterer Knackpunkt ist das sogenannte „National Roaming“, bei dem Netzbetreiber Wettbewerbern ohne eigene Infrastruktur Zugang zu ihren Antennen gewähren müssten. Gegen solche Forderungen aus der Politik waren die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica/O2 Sturm gelaufen. Konkurrent United Internet mit Marken wie 1&1 hatte das National Roaming gefordert, um als Netzbetreiber konkurrenzfähig zu bleiben – das Unternehmen hat bisher kein eigenes Netz, sondern nutzt die Antennen der Konkurrenz mit.
Im aktuellen Regelwerk ist eine Pflicht zu einem umfassenden National Roaming nicht vorgesehen. Das Papier sieht allerdings ein „Verhandlungsgebot“ vor – die Netzbetreiber sollen also mit Konkurrenten über Kooperationen verhandeln. Tun sie es nicht oder nicht ausreichend, könnte die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter eingreifen und Bußgelder verhängen.
Daneben fordert die Behörde, dass bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der deutschen Haushalte mit schnellem Internet mit einer Übertragungsrate von wenigstens 100 MBit/s versorgt sein müssen.