Nach Google-Übernahme Google kann auf Fitness-Daten zugreifen

Düsseldorf · Anfang November hat Google das Unternehmen Fitbit gekauft. Verbraucherschützer sehen den Kauf kritisch.

Nach Google-Übernahme: So können Nutzer ihr Fitbit-Konto löschen
Foto: dpa/Richard Drew

Anfang November hat der Internetkonzern ­Google das US-Unternehmen Fitbit übernommen, das vor allem als Hersteller von sogenannten Fitnesstrackern bekannt ist. Diese Computeruhren sollen dem Träger helfen, seine Gesundheit im Blick zu behalten. So können die Geräte etwa die Zahl der Schritte am Tag zählen und den Kalorienverbrauch aufzeichnen. Durch die Übernahme wird Google nun auf die gespeicherten Gesundheitsdaten der laut eigenen Angaben 28 Millionen Fitbit-Nutzer zugreifen können. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

In einer Mitteilung habe Fitbit zwar versprochen, dass die gesammelten Nutzerdaten künftig weder verkauft noch für Werbung genutzt werden sollen. Die Verbraucherschützer sehen das aber kritisch. Nutzer müssten das erst einmal so glauben und darauf vertrauen, dass dieses Versprechen gehalten werde. Ein ähnliches Versprechen habe es auch von dem Facebook-Konzern bei der Übernahme des Kurznachrichtendienstes Whatsapp gegeben. Dieses Versprechen habe das Online-Netzwerk aber zwei Jahre später gebrochen.

Fitbit-Nutzer, die sichergehen wollen, dass ihre Daten nicht an Google gehen, müssen ihr Konto löschen, so die Verbraucherschützer. Diese Anwender müssen dann auch in Kauf nehmen, dass ohne Konto nicht alle Fitbit-Dienste funktionieren, erklärt die Verbraucherzentrale. Vor dem Löschen des Kontos sollten Nutzer aber in jedem Fall ihre Daten herunterladen und sichern.

Dazu müssen sie sich auf der Internetseite von Fitbit anmelden, mit einem Klick auf das Zahnrad oben rechts die Einstellungen und darin die Rubrik „Datenexport“ öffnen. Wer danach sein Fitbit-Konto komplett löschen möchte, geht zur Rubrik „Persönliche Einstellungen“ und dort auf „Konto löschen“. Es öffnet sich ein Fenster, in dem die Aktion per Passwort das erste Mal bestätigt werden muss. Anschließend erhalte der Nutzer noch eine E-Mail, in der das Löschen per Klick auf einen Link bestätigt werden muss.

(dpa)
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