Musik aus dem Internet zu speichern kann strafbar sein

Berlin · Musikfirmen machen einen großen Teil ihrer Umsätze heutzutage über sogenannte Streamingdienste wie Spotify, Deezer oder Apple Music. Dabei sollen Nutzer eigentlich Musik im Internet hören, ohne sie auf ihre Geräte runterzuladen. Inzwischen speichert allerdings knapp die Hälfte der 16- bis 24-Jährigen mit einem "Streamripper" genannten Programm Musik aus Streamingdiensten auf dem Computer, wie eine Untersuchung des weltweiten Branchenverbands der Tonträgerhersteller IFPI zeigt. Insgesamt speichern 30 Prozent der Nutzer Musik auf diese Weise, statt sie kostenpflichtig herunterzuladen.

Ob diese Praxis gegen das Gesetz verstößt, lasse sich nicht pauschal beantworten, sagt Ansgar Koreng, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. "Man darf zu privaten Zwecken Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auch ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers speichern", erklärt er. Das gelte aber nur, wenn diese nicht weiterverkauft werden oder sie nicht von einer illegalen Seite heruntergeladen wurden. Außerdem dürfe dabei der Kopierschutz nicht umgangen werden. "Bei diesem Begriff gibt es aber rechtliche Auslegungsprobleme", sagt Ansgar Koreng.

Schlimmstenfalls drohten bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. "Bei einem Ersttäter würde wohl erstmal eine geringe Geldstrafe dabei rauskommen", erklärt der Anwalt. "Aber das ist alles eine Frage des Einzelfalls."

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