Münchner Urteil: Gekaufte Bewertungen sind rechtswidrig

München · Das Münchner Landgericht hat gekaufte Online-Bewertungen im Falle eines Urlaubsportals für rechtswidrig erklärt. Das Gericht hat damit einer Klage des Hotelbewertungsportals Holidaycheck stattgegeben.

Die im südamerikanischen Kleinstaat Belize ansässige Firma Fivestar Marketing hatte solche Bewertungen an mehrere Hoteliers verkauft.

Fivestar darf künftig keine Bewertungen mehr von Personen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben. Das Unternehmen muss dafür Sorge tragen, dass die gefälschten Bewertungen gelöscht werden. Das Unternehmen muss außerdem dem Urlaubsportal Auskunft geben, von wem die erfundenen Bewertungen stammen. Die Entscheidung erging in Form eines sogenannten Versäumnisurteils. Ein Vertreter von Fivestar war zur Verhandlung nicht erschienen.

Zielgruppe von Fivestar sind Firmen, die ihre Umsätze durch positive Online-Bewertungen aufbessern wollen. Solche Rezensionen bietet das Unternehmen für Produkte bei dem Onlinehändler Amazon ebenso an wie für den Internetkonzern Google, das soziale Netzwerk Facebook oder Arbeitgeberbewertungsportale.

Amazon geht ebenfalls gegen gefälschte Bewertungen vor. In Deutschland hat das Unternehmen laut eigenen Angaben ein Dutzend Gerichtsentscheidungen gegen Unternehmen erwirkt, die Bewertungen verkaufen

Die meisten Firmen, die gefälschte Rezensionen verkaufen, setzen auf automatisierte Verfahren. „Nach unseren Schätzungen sind mehr als 90 Prozent der nicht authentischen Bewertungen computergeneriert“, sagt ein Amazon-Sprecher. Das Unternehmen arbeite mit Prüfteams und automatisierten Systemen, um unechte Rezensionen aufzuspüren. Fivestar heuert jedoch Mitarbeiter an, die eigenhändig Bewertungen verfassen.

Das Urteil des Landgerichts verbietet dem südamerikanischen Unternehmen nicht generell, Bewertungen auf Holidaycheck zu verkaufen. Verboten seien jedoch Rezensionen von Bewertern, „die das Hotel nie von außen, geschweige denn von innen gesehen haben“, so der Vorsitzende Richter.

(dpa)
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