Mobilfunkfirmen als Geldeintreiber

Berlin · Fällt die Handyrechnung wegen angeblich abgeschlossener Spiele- oder Klingelton-Abos auffällig hoch aus, ist es schwer, das abgebuchte Geld zurückzubekommen. Mobilfunkfirmen verweisen häufig auf Drittanbieter. Dennoch können Kunden sich wehren, erklärt die Stiftung Warentest.

 Manchem Nutzer jagt die hohe Smartphone-Rechnung einen Schreck ein. Oft stecken jedoch Abofallen dahinter, gegen die Kunden sich wehren können. Foto: Marks/dpa

Manchem Nutzer jagt die hohe Smartphone-Rechnung einen Schreck ein. Oft stecken jedoch Abofallen dahinter, gegen die Kunden sich wehren können. Foto: Marks/dpa

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Beim Anblick der unerwartet hohen Handyrechnung mögen manche Verbraucher derzeit schockiert sein. Mobilfunkanbieter ziehen hunderte von Euro von ihren Kunden ein. Bei Reklamationen verweisen sie jedoch auf Drittanbieter, berichtet die Stiftung Warentest . Um das Geld zurückzubekommen müssten Kunden geduldig und hartnäckig sein.

Angeblich hätten die Nutzer Klingeltöne, Spiele oder bewegliche Symbole für Textnachrichten gekauft. Auf den Rechnungen würden die Abos jedoch häufig nicht einmal konkret benannt. Sie werden einfach als "Sonderdienste" oder "Mehrwertdienste" bezeichnet, so die Stiftung Warentest .

Kunden können sich wehren

Die gute Nachricht: Wer nichts bestellt habe, brauche auch nichts zu bezahlen. Das Problem sei jedoch, dass die Mobilfunkanbieter sich häufig stur stellten und teilweise sogar den Anschluss sperrten. Sie behaupteten, dass die Kunden Reklamationen nur gegenüber dem Drittanbieter geltend machen könnten. Das bestreitet die Stiftung Warentest allerdings. Nutzer sollten gegenüber dem Drittanbieter bestreiten, dass Sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Sie sollten aber beim Mobilfunkunternehmen Widerspruch einlegen und verlangen, dass es den Betrag für den Drittanbieter zurücküberweist.

Beim Drittanbieter sei es ausreichend, wenn ihm per Mail oder Brief widersprochen werde und der Kunde ihm mitteilt, dass kein Vertrag zustande gekommen sei. Der eigentliche Vertragspartner sei jedoch der Mobilfunkanbieter . Dort sollten Kunden Widerspruch gegen die Forderung des Drittanbieters per Einschreiben mit Rückschein einreichen. Dem Unternehmen sollte eine Frist von zwei Wochen gesetzt werden, um das Geld zurückzuüberweisen. Tue es das nicht, sollten Kunden ihre Bank beauftragen, den gesamten Betrag zurückzuholen, so die Warentester. Dafür hätten Nutzer ab dem Tag der Belastung ihres Kontos acht Wochen Zeit. Danach sollte dem Mobilfunkunternehmen sofort nur der eigentliche Rechnungsbetrag überwiesen werden, ohne das Geld für den Drittanbieter. Wer keinen Vertrag abgeschlossen habe, könne den Drittanbieter wegen Betrugs anzeigen. Der Mobilfunkfirma sollte in diesem Fall eine Kopie der Anzeige zugeschickt werden.

Darüber hinaus empfiehlt die Stiftung Warentest eine sogenannte Drittanbietersperre. Wer diese von der Mobilfunkfirma einrichten lasse, sei künftig auf der sicheren Seite. Es könnten auch einzelne Dienste gesperrt werden, beispielsweise Abos für Spiele. So hätten Kunden nur auf Dienste Zugriff, die sie wirklich wollen.

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